Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
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halten. Der Ausbau der Beratung und Begleitung für Jugendliche während den Übergängen I und II steigert ihre Chancen, erfolgreich eine Berufsbildung abzuschliessen und sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Von diesem Ausbau werden insbesondere diejenigen Versicherten profitieren, die eine EbA nach Artikel 16 IVG absolvieren. Aufgrund der 2800 Jugendlichen, die jährlich eine EbA beginnen sowie dem Anspruch während dem letzten Schuljahr, gegebenenfalls während einem Brückenangebot, während dem ersten und zweiten Jahr der EbA sowie der Nachbetreuung während einem bis zwei Jahre nach Abschluss sind pro Kalenderjahr knapp 13 000 Personen betroffen. Je nach Phase und Komplexität werden sie pro Jahr zwischen 6 und 25 Stunden beraten.
Zielgruppe 3: Psychisch erkrankte Versicherte
Ausbau der Beratung und Begleitung
Der Ausbau der Beratung und Begleitung für Erwachsene (Ziff. 1.2.2.7) soll dazu führen, dass insbesondere Versicherte mit psychischen Schwierigkeiten frühzeitig erfasst und damit eine Chronifizierung verhindert wird, dass Eingliederungsmassnahmen auch bei auftretenden Schwierigkeiten erfolgreich durchgeführt werden oder dass ein Rückfall nach Beendigung der Massnahme rasch aufgefangen wird. Dies ist besonders relevant bei psychischen Beeinträchtigungen, deren Verläufe starken Schwankungen unterliegen können. Von den entsprechenden Massnahmen profitiert die folgende Anzahl Personen pro Jahr:
- Auf Basis der rund 11 000 Früherfassungsmeldungen pro Jahr werden voraussichtlich rund 5000 Versicherte bzw. deren Arbeitgeber oder behandelnde Ärzte die niederschwellige eingliederungsorientierten Beratung in Anspruch nehmen.
- Jährlich schliessen rund 21 000 Versicherte eine Eingliederungsmassnahme ab, ohne anschliessend weitere Eingliederungsmassnahme oder eine Rente zu beziehen. Voraussichtlich ein Viertel davon wird den dreijährigen Anspruch auf Beratung und Begleitung geltend machen, was über drei Kohorten rund 16 000 Personen ergibt.
Ausweitung der Früherfassung
Mit der Ausweitung der Früherfassung (vgl. Ziff. 1.2.3.2) kann damit gerechnet werden, dass ein höherer Anteil von Versicherten mit gesundheitlichen Schwierigkeiten frühzeitig identifiziert und begleitet wird. Für Personen, die ihre Stelle noch haben oder gerade aufgegeben haben, vereinfacht die Ausweitung der Früherfassung die Beibehaltung oder eine schnellere Wiederaufnahme der Arbeit.
Auf Basis der rund 11 000 Früherfassungsmeldungen pro Jahr ist davon auszugehen, dass jährlich 50 % mehr Fälle (5500) gemeldet werden. Diese Zahl deckt sowohl die Erwachsenen als auch die Jugendlichen ab, die im Rahmen des CM BB begleitet werden.
Flexibilisierung der Integrationsmassnahmen
Mit den Änderungen bei den Integrationsmassnahmen (vgl. Ziff. 1.2.3.3) soll eine grössere Anzahl Versicherte auf Massnahmen beruflicher Art vorbereitet werden. Im Jahr 2014 bezogen knapp 4500 Versicherte eine Integrationsmassnahme mit einer durchschnittlichen Dauer von sechs Monaten. Sind neu wiederholte Zusprachen möglich, werden voraussichtlich 15 % der Bezüger (knapp 700 Personen) eine zweite Integrationsmassnahme zugesprochen.