Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
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Zielgruppe 1: Kinder
Die Revision der Geburtsgebrechenliste (vgl. Ziff. 1.2.1.1) beinhaltet auch die Streichung bestimmter Pathologien. Schätzungen zufolge würden damit Kosten von rund 30 Millionen Franken auf die Krankenversicherung verlagert. Andere Geburtsgebrechen hingegen kämen neu auf die Liste, insbesondere einige seltene Krankheiten. Zusammen mit den Massnahmen zur Angleichung des IV-Systems an jenes der Krankenversicherung (vgl. Ziff. 1.2.1.2) und der besseren Steuerung der medizinischen Massnahmen (vgl. Ziff. 1.2.1.3) würde dies zu einem besseren Kostengleichgewicht führen.
Mit den gesetzlich klar festgelegten Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit sollten effizientere Kontrollen der medizinischen Leistungen und damit auch eine bessere Kostenkontrolle möglich sein. Dadurch kann die Rückerstattung von medizinischen Leistungen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht erwiesen ist, verhindert werden. Zudem besteht bei den Leistungstarifen ein gewisser Handlungsspielraum, da die IV-Tarife im stationären Bereich für einige Leistungserbringer höher sind als die KVG-Tarife.
Schätzungen von santésuisse zufolge sind über die Leistungskontrolle Einsparungen zwischen 3,6 % und 7,1 % der gesamten Bruttoleistungen zulasten der OKP möglich103. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass durch eine bessere Steuerung der medizinischen Massnahmen in der IV rund 5 % der Gesamtausgaben in diesem Bereich eingespart werden können. Auf dieser Basis ergeben sich für die IV bei 776 Millionen Gesamtausgaben für medizinische Massnahmen knapp 40 Millionen Franken Einsparungen
Zielgruppe 2: Jugendliche und junge psychisch erkrankte Versicherte
Über alle Massnahmen für die Zielgruppe 2 ergeben sich für die IV folgende finanzielle Auswirkungen: 2018 Mehrkosten von 6 Millionen Franken und 2030 Einsparungen von 24 Millionen Franken. Diese Auswirkungen sind wie nachfolgend beschrieben auf die verschiedenen Massnahmen zurückzuführen. Können durch diese Massnahmen jährlich 5 % der Neurenten die Zielgruppe (65 Fälle) verhindert werden, ergeben sich zusätzlich die folgenden Einsparungen: 2 Millionen im Jahr 2018 und 18 Millionen im Jahr 2030.
Ausweitung der Früherfassung und der Integrationsmassnahmen auf Jugendliche
Die Ausweitung der Früherfassung auf Versicherte vor Ausbildung und die Erweiterung der Integrationsmassnahmen auf Jugendliche und junge Erwachsene (vgl. Ziff. 1.2.2.1) führen zu Mehrkosten von rund 2,5 Millionen Franken im Jahr.
Mitfinanzierung kantonaler Brückenangebote zur Vorbereitung auf erstmalige berufliche Ausbildungen
Die Brückenangebote (vgl. Ziff. 1.2.2.2) betreffen 700 Personen pro Jahr. Drei Viertel der betroffenen Personen werden voraussichtlich an einem kombinierten Angebot Schule–Praxis teilnehmen können, das 10 000 Franken kostet, währendem ein Viertel ein rein schulisches Brückenangebot absolviert, das 20 000 Franken
103 Santésuisse (2014): SASIS Rechnungsstellerstatistik 2013. Kann abgerufen werden unter: www.santesuisse.ch > Fakten > Statistiken > SASIS Rechnungssteller- und Versicherten- Statistik.