Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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ter sowie andere fachärztliche Zentren) oder durch Nutzung externer Dienstleistungen bei der Beurteilung komplexer Fälle;

- Beschleunigung des Verfahrens;

- Verstärkung der Beratung und Begleitung der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Eltern;

- Verbesserung der Koordination der medizinischen Massnahmen mit Massnahmen beruflicher Art, Hilfsmitteln, Hilflosenentschädigung und Assistenzbeitrag im Rahmen eines Case Managements, wobei diese Koordination auch für spätere berufliche Massnahmen der IV fortgeführt werden kann; sowie

- Intensivierung der Kostenkontrolle durch Überprüfung des Umfangs medizinischer Massnahmen und durch verstärkte Rechnungskontrolle.

1.2.2 Zielgruppe 2: Jugendliche und junge psychisch erkrankte Versicherte

Gewisse Jugendliche und junge, psychisch erkrankte Erwachsene benötigen an den Übergängen zwischen Schule, Ausbildung und Berufsleben gezieltere Unterstützung, u. a. um eine frühe Berentung zu vermeiden:

 Die Früherfassung und Integrationsmassnahmen sollen auch Jugendliche einschliessen, die noch nicht auf dem Arbeitsmarkt sind.

 Die IV soll auf Kantonsebene die Personalkosten des Case Management Berufsbildung mitfinanzieren.

 Zur Stärkung der erstmaligen beruflichen Ausbildung soll einerseits die IV vorbereitende kantonale Brückenangebote mitfinanzieren und andererseits im IVG festgeschrieben werden, dass solche Ausbildungen wenn möglich im ersten Arbeitsmarkt durchgeführt werden.

 Das Taggeld für Versicherte in Ausbildung soll bereits ab Ausbildungsbeginn bezahlt, seine Höhe jedoch auf die Entschädigung für Lernende gesenkt werden, die bei gesunden Versicherten üblich ist. Für Arbeitgeber werden finanzielle Anreize gesetzt, entsprechende Ausbildungen anzubieten.

 Die Altersgrenze, bis zu der medizinische Eingliederungsmassnahmen für junge Erwachsene in berufliche Massnahme der IV vergütet werden, soll vom vollendeten 20. auf das vollendete 25. Altersjahr erhöht werden.

 Die Beratung und Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Lehr- und andrer Fachpersonen aus Schule und Ausbildung soll ausgebaut und verstärkt werden.

Die zweite Zielgruppe umfasst Personen in folgendem Alter, die insbesondere aufgrund psychischer Erkrankungen invalid sind oder von Invalidität bedroht sind: Jugendliche ab Ende der Sekundarstufe I bis 17 Jahren sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren. Wie aus Grafik 4 (vgl. Ziff. 1.1.2) ersichtlich, schwankt die Anzahl Neurenten, die den 18- bis 24-Jährigen zugesprochen wird, seit 2008 zwischen 1700 und 2100 pro Jahr. Bei ihnen ist keine abnehmende Tendenz feststellbar, währendem bei den älteren Versicherten die Anzahl Neurenten deutlich zurückging. Liegt ein anerkanntes Geburtsgebrechen vor, stehen Jugendliche und junge Erwachsene bereits früh mit der IV in Kontakt. Jugendliche und junge Er-