Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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wachsene mit gesundheitlichen Einschränkungen stehen insbesondere an den Übergängen I und II vor Herausforderungen.

Eine fehlende Integration ins Erwerbsleben kann auch ihre soziale Integration stark beeinträchtigen. Sie führt zu einer gesellschaftlichen Marginalisierung. Ganz abgesehen von den finanziellen Kosten stellt dies eine Herausforderung an die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft dar. Eine Lösung ist daher nicht nur aus der Sicht der Versicherung sondern auch wegen der gesellschaftlichen Kohäsion notwendig.

Übergang I: von der Volksschule zur erstmaligen beruflichen Ausbildung

Jugendliche können bereits an psychischen Problemen leiden oder sie entwickeln. Der Übergang I ist besonders heikel für jene Jugendlichen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die noch nicht in der Lage sind, eine erste Ausbildung zu beginnen, die noch keine Lehrstelle oder Zwischenlösung gefunden haben oder die eine solche abgebrochen haben. Die Betroffenen müssen angemessen begleitet werden.

Beim Übergang I müssen somit auch im Hinblick auf allfällige IV-Leistungen entscheidende Weichen gestellt werden. Verläuft dieser Übergang optimal, erhöht sich die Chance, die Entstehung, Verschlechterung oder Chronifizierung psychischer Probleme zu verhindern. Dies erleichtert den Einstieg in die Ausbildung und später in die Arbeitswelt. Dabei sind mehrere Herausforderungen hervorzuheben:

- Mehrfachproblematiken – schwache Schulleistungen, schwierige Lehrstellensuche, problematische soziale Situation, gesundheitliche Probleme – ergeben komplexe Ausgangslagen. In der Unterstützung dieser Jugendlichen nehmen diverse Akteure wichtige Rollen ein. Diese Akteure sind auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Teilsystemen angesiedelt: Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene; Schulen, Berufsberatung, psychologische Kinder- und Jugenddienste, Sozialhilfe, ALV usw. Der bestehende rechtliche Rahmen erschwert die erforderliche Koordination zwischen diesen Akteuren.

- Seit die NFA im Jahr 2008 in Kraft getreten ist, liegt die Verantwortung für die Einschulung von Kindern und Jugendlichen mit speziellen pädagogischen Bedürfnissen alleine bei den Kantonen. Dies hat zur Folge, dass die IV nicht immer rechtzeitig über Jugendliche mit gesundheitlichen Problemen – d. h. spätere mögliche IV-Bezügerinnen und -Bezüger – informiert wird.

- Zwischen den Kantonen zeigen sich Unterschiede bei den Angeboten. In einigen Kantonen gefährdet der finanzielle Druck die mittel- bis langfristige Weiterführung bestimmter Massnahmen.

Übergang II: von der Berufsbildung zum Arbeitsmarkt

Beim Übergang II ist für die IV besonders relevant, dass zusätzliche Anforderungen an Jugendliche und junge Erwachsene gestellt werden, die eine Ausbildung im geschützten Rahmen absolviert haben und an psychischen Problemen oder Entwicklungsstörungen leiden. Diese Personen können spezifische Massnahmen und eine kontinuierliche Begleitung benötigen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden.

Mangel an zugeschnittenen Massnahmen für die Zielgruppe 2

Das Ziel der IV, Versicherte wenn möglich in den Arbeitsmarkt einzugliedern, erfordert massgeschneiderte Instrumente für diese Gruppe. Eine Berentung in einem Alter, in dem Jugendliche normalerweise in den Arbeitsmarkt treten, ist zu vermei-