Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
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den. Eine spätere Integration in den Arbeitsmarkt bei fehlender Arbeitserfahrung oder ohne abgeschlossene Ausbildung ist nur schwer möglich. Sowohl hinsichtlich der Lebensperspektive der betroffenen Versicherten als auch hinsichtlich der Gesellschaft insgesamt ist ein langfristiger Rentenbezug unbedingt zu verhindern.
Es bestehen jedoch noch kaum auf diese Zielgruppe zugeschnittene Instrumente zur Integration in den Arbeitsmarkt: Der Anspruch auf medizinische Eingliederungsmassnahmen erlischt mit Vollendung des 20. Altersjahrs, zu einem Zeitpunkt bei dem gerade gesundheitlich eingeschränkte junge Erwachsene ihre erstmalige berufliche Ausbildung (EbA) oft noch nicht abgeschlossen haben. Zudem sind die EbA bei Versicherten mit entsprechendem Potenzial noch nicht immer auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet. An den kritischen Übergängen I und II bietet die IV noch zu wenige spezifische Massnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene. Ausserdem ist das Taggeld- und Rentensystem nicht auf die spezifische Situation von Jugendlichen abgestimmt.
Auch ein demnächst publizierter Forschungsbericht31 stellt in diesem Bereich Handlungsbedarf fest. Die nachfolgend vorgeschlagenen Massnahmen überschneiden sich stark mit den Empfehlungen aus diesem Bericht.
Integriertes Konzept für Jugendliche und junge Erwachsene
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, umfasst die Weiterentwicklung der IV ein integriertes Konzept zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Einführung von ressourcenorientierten, koordinierten und eingliederungsorientierten Massnahmen ermöglicht es, das Integrationspotenzial der Jugendlichen auszuschöpfen und im Hinblick auf eine Eingliederung – wenn möglich in den ersten Arbeitsmarkt – verstärkt zu nutzen. Kann der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» behinderungsbedingt nicht umgesetzt werden, erfolgt weiterhin die Rentenprüfung.
Das Konzept zugunsten der Zielgruppe 2 besteht aus den in der Grafik 6 dargestellten Massnahmen, die nachfolgend im Detail erläutert werden. Im Zentrum steht die Neuausrichtung der EbA, die sofern möglich im ersten Arbeitsmarkt stattfinden und anschliessend zu einer entsprechenden Arbeitsstelle führen soll. Damit die IV bei potenziellen Fällen möglichst früh involviert wird, soll die Früherfassung auf Jugendliche ausgeweitet werden. Als Vorbereitung auf eine EbA und als Unterstützung während einem Unter- oder Abbruch einer EbA sollen auch Jugendlichen Integrationsmassnahmen zugesprochen werden können. Zur Unterstützung während der EbA und bei den beiden Übergängen soll die IV enger ins kantonale Case Management Berufsbildung (CM BB) einbezogen werden. Durch Anpassungen am Taggeld sollen einerseits gesundheitlich eingeschränkte Jugendliche und junge Erwachsene gleichaltrigen gesunden Personen finanziell gleichgestellt werden. Andererseits sollen für Arbeitgeber Anreize geschaffen werden, für diese Personen Lehrstellen anzubieten. Zur Begleitung der EbA soll der Anspruch auf medizinische Eingliederungsmassnahmen, die stärker auf die Bedürfnisse von Arbeitsmarkt und Arbeitgeber auszurichten sind, bis maximal zum 25. Altersjahr verlängert werden. Schliesslich ist die Zielgruppe über all diese Massnahmen hinweg bedarfsorientiert
31 Baer, Niklas / Altwicker-Hàmori, Szilvia / Juvalta, Sibylle / Frick, Ulrich / Rüesch, Peter (2016): Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten. FoP- IV.