Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
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vention, eine Schlüsselrolle für den Erfolg der Eingliederung und Integration in den Arbeitsmarkt zukommt. Ausserdem hat sich gezeigt, dass dank der Früherfassung mehr arbeitsunfähige Personen schon vor einem Stellenverlust und vor einer langen Arbeitsunfähigkeit mit der IV in Kontakt kommen.41 Besonders wichtig ist dies, da es einfacher ist, einen Arbeitsplatz zu behalten als einen neuen zu finden. Dies trifft besonders auf Personen mit psychischen Beeinträchtigungen zu.
Noch wird jedoch nicht das ganze Potenzial der Früherfassung ausgeschöpft. Auch, wenn seit Einführung der Massnahme ein höherer Anteil Personen beim ersten Kontakt mit der IV noch eine Stelle hat, kommt die IV oft zu spät ins Spiel, insbesondere bei Personen mit psychischen Problemen. Ausserdem kommt der erste Kontakt mit der IV bei den meisten Versicherten nach wie vor dann zustande, wenn ein Gesuch um Leistungen eingereicht wird, und nicht aufgrund der Früherfassung.
Die vorgesehene Erweiterung der Früherfassung soll dem entgegenwirken. Die Früherfassung darf nicht mehr nur auf arbeitsunfähige Versicherte begrenzt sein. Diese Begrenzung ist daher aufzuheben. Ausserdem muss die Früherfassung auf beide Kategorien ausgeweitet werden: auf Personen, bei denen aufgrund von psychischen Problemen die Gefahr einer Arbeitsunfähigkeit besteht, und auf Jugendliche und junge Erwachsene, deren Zugang zu Berufsbildung und Arbeitsmarkt sich durch gesundheitliche Probleme schwierig gestaltet (vgl. Ziff. 1.2.2.1).
Früherfassung bereits bei drohender Invalidität ermöglichen
Die Früherfassung darf nicht mehr nur auf arbeitsunfähige Versicherte begrenzt sein. Gerade bei Versicherten mit psychischen Schwierigkeiten ist die Invalidisierung ein schleichender Prozess, der lange vor Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit beginnt und oftmals von psychosozialen Problemen begleitet ist. Bereits früh sollen daher Signale erkannt und Hilfe angeboten werden, um einer psychischen Behinderung und einer Chronifizierung vorzubeugen. Der bisherige Einbezug der IV nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit geschieht in solchen Fällen oftmals zu spät und der Arbeitsplatz ist bereits gefährdet oder verloren. Ebenso scheint das zweite Erfassungskriterium, wiederholte Kurzabsenzen aus gesundheitlichen Gründen während eines Jahres, für diese spezifische Gruppe nicht immer zweckmässig zu sein. Nicht selten kommt es vor, dass weder die betroffene Person selbst, noch ihr berufliches Umfeld die Anzeichen einer drastischen Verschlechterung des Gesundheitszustandes bemerken, auch wenn sich die Versicherten in der Regel bewusst sind, dass ihre Arbeitsleistungen nachlassen. Die aktuell für die Früherfassung geltenden Einschränkungen sind aufzuheben, damit das Instrument allgemein allen Personen mit drohender Arbeitsunfähigkeit zur Verfügung steht.
Es gibt verschiedene Kriterien, um Personen mit drohender Arbeitsunfähigkeit zu identifizieren: Ein Leistungsnachlass oder eine Veränderung im Verhalten verbunden mit psychosozialen Problemen beispielsweise sind Anzeichen. Genaue Meldekriterien für die Früherfassungen wären für Fälle von psychischer Beeinträchtigung somit keine wirkliche Lösung. Es könnte sich hierbei bestenfalls um ein grobes Raster handeln, das in den meisten Fällen aber ohnehin unzureichend befolgt würde. Für eine einfache und rasche Meldung wäre dies nur hinderlich. Versicherte mit
schungspublikationen > Invalidität / Behinderung.
41 Bolliger, Christian / Féraud, Marius (2015): Zusammenarbeit zwischen IV-Stelle und behandelndem Arzt: Formen, Instrumente und Einschätzungen der Akteure. FoP-IV, Berichtnummer 5/15. Kann abgerufen werden unter: www.bsv.admin.ch > Praxis > Forschung > Forschungspublikationen > Invalidität / Behinderung.