Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 46Fedlex · Erläuternder Bericht

Deshalb haben nicht nur Versicherte während der Eingliederungsphase Anspruch auf solche Leistungen, sondern auch die Arbeitgeber (vgl. Ziff. 1.2.4.1).

Übersicht über alle vorgesehenen Änderungen betreffend Beratung und Beglei-

tung

Neben der vorliegenden Zielgruppe, psychisch erkrankter Versicherter, profitieren auch andere Akteure von der Beratung und Begleitung. Unter Ziffer 1.2.2 wird der Bezug zur Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen hergestellt, unter Ziffer 1.2.4.1 der Bezug zu den Arbeitgebern. Insgesamt sollen die in Grafik 9 aufgeführten Leistungen bestehen.

Grafik 9: Beratung und Begleitung – mit Weiterentwicklung IV

Frühinterventions-

Vor Anmeldung Phase des Leistungsanspruchs Integration in den Arbeitsmarkt phase

Während Eingliederungsphase: 3 Jahre nach Massnahme:

Rechtsanspruch Rechtsanspruch für

- Versicherte - Versicherte

«Kann»-Vorschrift - Arbeitgebende - Arbeitgebende

im Gesetz für

«Kann»-Vorschrift Während Rentenprüfung:

- Versicherte

im Gesetz für Rechtsanspruch für

- Arbeitgebende

- Versicherte - Versicherte

- Ärzte

- Arbeitgebende - Arbeitgebende

- Schule/

Ausbildung Rentner mit Eingliederungs- Bis 3 Jahre nach Renten-

pozential: Rechtsanspruch für aufhebung: Rechtsanspruch für

- Versicherte - Versicherte

- Arbeitgebende - Arbeitgebende

1.2.3.2 Ausweitung der Früherfassung

Mit der 5. IV-Revision wurde 2008 die Früherfassung eingeführt. Dieses neue Instrument ermöglicht es, gesundheitsbeeinträchtigte Personen frühzeitig zu erkennen und unbürokratisch zu unterstützen (Art. 3a–3c IVG)39. Innert 30 Tagen ab Meldung des Falls prüft die IV die persönliche Situation der versicherten Person sowie deren Anspruch auf IV-Leistungen. Die Früherfassung zielt darauf ab, dass Betroffene weiterhin erwerbstätig sein können – und keine oder lediglich eine Teilrente benötigen. Derzeit ist die Früherfassung auf arbeitsunfähige Personen beschränkt.

Potenzial möglichst frühen Eingreifens noch nicht vollständig genutzt

Aus der Praxis und mehreren wissenschaftlichen Studien40 geht hervor, dass der Früherfassung von gesundheitlichen Problemen, gekoppelt mit einer raschen Inter-

39 BBl 2005 4459, hier 4517

40 Unter anderem: - Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit (2002): Reprendre le travail: Quand? Pourquoi? Comment? Genf. - Guggisberg, Jürg / Stocker, Désirée / Dutoit, Laure / Becker, Heidrun / Daniel, Heike / Mosimann, Hans-Jakob (2015): Der Abklärungsprozess in der Invalidenversicherung bei Rentenentscheiden: Prozesse, Akteure, Wirkungen. FoP-IV, Berichtnummer 4/15. Kann abgerufen werden unter: www.bsv.admin.ch > Praxis > Forschung > For-