Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
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men dieser Personengruppe45 gelockert. Damit können die Massnahmen auch länger als ein Jahr gewährt werden (Art. 8a Abs. 2 IVG).
Eine kürzlich veröffentliche Studie hat gezeigt, dass die Integrationsmassnahmen eine gute Vorbereitung auf die späteren beruflichen Massnahmen sind46. Ausserdem wirken sie sich allgemein positiv aus, sowohl auf die Eingliederungsziele als auch auf die geringere Wahrscheinlichkeit, eine Rente zu beziehen. Allerdings hebt der Bericht auch hervor, dass Integrationsmassnahmen im Vergleich zu anderen Eingliederungsmassnahmen eher selten gewährt werden. Ausserdem werden sie meistens in Institutionen durchgeführt, Massnahmen im ersten Arbeitsmarkt bleiben die Ausnahme. Dies wurde auch im OECD-Bericht zur psychischen Gesundheit in der Schweiz thematisiert47. In diesem Bereich besteht noch ungenutztes Potenzial.
Mehrmalige Zusprache von Integrationsmassnahmen und finanzielle Unter-
stützung neuer Arbeitgeber
Vor diesem Hintergrund sollen die beiden folgenden Flexibilisierungen umgesetzt werden.
- Für Massnahmen gilt weiterhin eine Maximaldauer von einem Jahr. Allerdings wird es künftig möglich sein, Integrationsmassnahmen zu erneuern, auch wenn eine versicherte Person irgendwann bereits zwei Jahre an Massnahmen bezogen hat.
- Um die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu verstärken, ist eine Erweiterung der Personengruppe, die während der Durchführung von Integrationsmassnahmen Beiträge bezieht, erforderlich. Diese Beiträge sind nicht nur an den aktuellen Arbeitgeber zu entrichten, sondern auch an sämtliche neuen Arbeitgeber, bei denen die versicherte Person ihre Massnahmen durchführen kann.
Im entsprechenden Kapitel wird zudem beschrieben, wie der Anspruch auch auf Jugendliche ausgedehnt werden soll (vgl. Ziff. 1.2.2.1).
1.2.3.4 Einführung des Personalverleihs
Die nachfolgend beschriebene Massnahme wurde bereits in der IV-Revision 6b vorgeschlagen48 und da von beiden Räten diskussionslos angenommen. Ab 1. Januar 2013 bis Ende 2014 führte das BSV schweizweit den Pilotversuch «Personalverleih» nach Artikel 68quaterIVG mit fünf Anbietern durch. Die Rahmenbedingungen dieses Pilotprojektes basierten auf den Erfahrungen der Vorgängerprojekte «Job-Passerelle» und «XtraJobs». Der aktuelle Vorschlag einer Gesetzesänderung wurde gegenüber der IV-Revision 6b aufgrund entsprechender Erkenntnisse verfeinert.
45 BBl 2010 1817, hier 1846
46 Bolliger, Christian / Fritschi, Tobias / Salzgeber, Renate / Zürcher, Pascale / Hümbelin, Oliver (2012): Eingliederung vor Rente. Evaluation der Früherfassung, der Frühintervention und der Integrationsmassnahmen in der Invalidenversicherung. FoP-IV, Berichtnummer 13/12. Kann abgerufen werden unter: www.bsv.admin.ch > Praxis > Forschung > Forschungspublikationen > Invalidität / Behinderung.
47 OECD (2014): Psychische Gesundheit und Beschäftigung: Schweiz. FoP-IV, Berichtnummer 12/13. Kann abgerufen werden unter: www.bsv.admin.ch > Praxis > Forschung > Forschungspublikationen > Invalidität / Behinderung.
48 BBl 2011 5691, hier 5743