Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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Nationale Konferenz und Zusammenarbeitsvereinbarungen

Der Bundesrat beschloss am 11. Mai 2011, dass ihm das EDI Revisionsvorschläge vorlegen soll, wenn die Evaluation der IV-Revision 6a zeigen würde, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden. Ein Forschungsbericht im Rahmen des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung (FoP-IV), der eine definitive Bewertung der IV-Revision 6a erlaubt, ist erst 2019 möglich. Die Zwischenbilanz zur IV-Revision 6a konnte die erwartete Entlastung noch nicht nachweisen56 Schliesslich beauftragt das Postulat Bruderer Wyss vom 19. März 2014 (15.3206) den Bundesrat, «die Einberufung einer nationalen Konferenz zu prüfen mit dem Ziel, die Massnahmen zur verstärkten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung zu koordinieren, zu erweitern und voranzutreiben.»

Vor diesem Hintergrund soll mit der Weiterentwicklung der IV die Grundlage für eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bund und den Dachverbänden der Arbeitswelt geschaffen werden. Vor der Ausarbeitung und dem Abschluss einer eigentlichen Zusammenarbeitsvereinbarung soll in Umsetzung des am 9. Juni 2015 überwiesenen Postulats Bruderer Wyss 15.3206 eine Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung durchgeführt werden. Anschliessend soll eine Vereinbarung mit partnerschaftlich erarbeiteten Koordinationsregeln und der Definition von qualitativen Zielen erarbeitet werden. Ob eine so ausgestaltete Zusammenarbeitsvereinbarung den angestrebten Erfolg zeigt, oder ob es weitergehender Massnahmen bedarf, wird die Zielerreichung entscheiden.

Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung

Die Durchführung einer Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung hängt thematisch mit der Zusammenarbeitsvereinbarung zusammen, soll aber vor Inkrafttreten der vorliegenden Gesetzesrevision stattfinden. Sie erfordert keine Gesetzesänderung. Neben den Dachverbänden der Arbeitswelt sollen, wie im genannten Postulat ausgeführt, auch Menschen mit Behinderung und die Kantone eingeladen werden. Diese Konferenz kann die folgenden Ziele haben: Sensibilisierung der Öffentlichkeit; das Suchen von Möglichkeiten für die bessere Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung; bessere Nutzung der Synergien zwischen bestehenden Instrumenten; sowie Einholen der Zusage der Akteure, regelmässig über die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung Bericht zu erstatten. Im Hinblick auf die die Zusammenarbeitsvereinbarung ist zu prüfen, ob eine solche Konferenz mehrmals durchgeführt werden soll, um den nachhaltigen Erfolg sicherzustellen. Die Konferenz zur Arbeitsmarktintegration vom Menschen mit Behinderung könnte sich von den jährlichen Lehrstellenkonferenzen inspirieren.57

Zusammenarbeitsvereinbarung

Die Zusammenarbeitsvereinbarung würde zwischen dem Bund und den Dachverbänden der Arbeitswelt abgeschlossen, namentlich dem Schweizerischen Arbeitgeberverband, dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv), dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse.

56 BSV (2014): IV zieht insgesamt positive Zwischenbilanz der beruflichen Eingliederung. Medienmitteilung vom 18.8.2014. Kann abgerufen werden unter: www.bsv.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Invalidenversicherung IV.

57 Vgl. www.sbfi.admin.ch > Themen > Berufsbildung > Berufliche Grundbildung > Lehrstellenkonferenz