Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
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Das Ziel der Weiterentwicklung der IV – eine adäquate und koordinierte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten, damit ihr Eingliederungspotenzial ausgeschöpft und ihre Vermittlungsfähigkeit verbessert wird – kann nur in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Akteuren erreicht werden. Untenstehend werden entsprechende Massnahmen vorgeschlagen, von denen mehrere der genannten Zielgruppen sowie die übrigen Versicherten profitieren sollen.
Die beiden wichtigsten Akteure sind einerseits die Arbeitgeber und andererseits die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Sie spielen zunächst eine zentrale Rolle in der Früherfassung, die ausgebaut werden soll (vgl. oben Ziff. 1.2.3.2). Anschliessend sind sie unumgängliche Partner in der Eingliederungsphase. Um das Vertrauen der Arbeitgeber zu stärken, soll die UV während Eingliederungsmassnahmen optimiert und die Haftpflichtversicherung auf Integrationsmassnahmen ausgedehnt werden. Während der ganzen Dauer und auch nach Abschluss der Eingliederungsphase haben Arbeitgeber Anspruch auf Beratung und Begleitung durch die IV-Stelle. In der Folge würde das Vertrauen der Arbeitgeber ins ganze System gestärkt, insbesondere gegenüber der Arbeit der IV-Stellen, aber auch gegenüber den Versicherten, die ihre Stelle behalten oder eine neue Arbeit aufnehmen möchten. Ärzte sind ihrerseits besser über die IV im Allgemeinen sowie über die Eingliederungsmassnahmen ihrer Patienten zu informieren und zu sensibilisieren.
Grafik 11: Koordination mit anderen Akteuren
Eingliederungsphase:
Arbeitgebende vor der Arbeitgebende, die Arbeitgebende, die
Arbeitsmarkt: Invalidität ihrer Eingliederungs- Personen nach IV-
Angestellten massnahme anbieten Massnahme beschäftigen
Haftpflichtversicherung
während Integrations-
Privat- und Arbeitslosenversicherung
massnahmen
Sozialver- nach Herabsetzung oder
Unfallversicherung
sicherungen: Aufhebung einer IV-Rente während Eingliede-
rungsmassnahmen
Medizin: behandelnde Ärztinnen und Ärzte
Arbeits-
Regionale Kompetenzstellen zur Arbeitsvermittlung
vermittlung:
Neben Arbeitgebern und Ärzten sind Privat- und Sozialversicherungen eine weitere Gruppe von relevanten Akteuren. Zusätzlich zu den erwähnten Anpassungen bei der Unfall- und Haftpflichtversicherung soll der Schutz vor Arbeitslosigkeit im Anschluss an die Aufhebung oder Herabsetzung einer IV-Rente ausgebaut werden. Zudem soll die gesetzliche Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen IV, ALV und Sozialhilfe im Rahmen von regionalen Kompetenzstellen zur Arbeitsvermittlung geschaffen werden.
Schliesslich sollen die Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch die Einführung eines stufenlosen Rentensystems verstärkt werden. Die Zusammenarbeit mit einer weiteren Gruppe von Akteuren – Fachpersonen aus Schule und Ausbildung
– wurde bereits bei der Zielgruppe der Jugendlichen und jungen psychisch erkrankten Versicherten (Ziff. 1.2.2) dargelegt.