Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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Grossteil des administrativen Aufwands übernimmt und die IV für die entsprechenden Kosten aufkommt, ist der Aufwand des Einsatzbetriebs sogar leicht tiefer, als wenn er selbst direkt einen Arbeitnehmenden anstellen würde. Jedoch kann dem Einsatzbetrieb zusätzlicher Aufwand entstehen, da er unter Umständen für die Einarbeitung der versicherten Person etwas mehr Zeit investieren muss. Im Gegensatz zu einer Anstellung trägt der Einsatzbetrieb kein finanzielles Risiko, sollte die versicherte Person während des Arbeitsprozesses einen Unfall oder einen Rückfall erleiden.

Die IV-Stellen werden nur Leistungsvereinbarungen mit Personalverleihern abschliessen, die über eine Bewilligung nach AVG verfügen und dementsprechend dem ave GAV der Personalverleiher (swissstaffing) unterstehen. Zudem müssen die Verleiher ein ausgebautes Netzwerk zu Arbeitgebern in der Region unterhalten.

Aufgrund der spezifischen Zielgruppe müssen Verleiher zusätzlich über gute Kenntnisse der Sozialversicherungen und des IV-Verfahrens im Allgemeinen verfügen. Weiter müssen die Verleiher in der Lage sein, die gesundheitliche Beeinträchtigung der versicherten Person im Kontakt mit ihr sowie bei der Stellenvermittlung angemessen zu berücksichtigen. In diesem Kontext müssen Verleiher schliesslich bei Unklarheiten pragmatisch und empathisch reagieren, um die Zusammenarbeit erfolgreich weiterzuführen.

1.2.4 Verbesserung der Koordination der beteiligten Akteure

Mit folgenden Massnahmen kann die Kooperation der beteiligten Akteure verbessert werden, wovon alle Versicherten profitieren:

 Der Bundesrat soll eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit Dachorganisationen der Arbeitswelt abschliessen können, um die Eingliederungsbemühungen zu verstärken. Arbeitgeber werden vom Ausbau der Beratung und Begleitung profitieren.

 Versicherte sollen während Eingliederungsmassnahmen obligatorisch durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert werden.

 Die bestehende Haftpflichtregelung bei Arbeitsversuchen soll auf Integrationsmassnahmen ausgeweitet werden.

 Behandelnden Ärztinnen und Ärzten sollen relevante Informationen weitergegeben werden, um die Zusammenarbeit hinsichtlich Eingliederung der Versicherten zu verbessern. Zudem sollen versicherungsmedizinische Inhalte in der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung gefördert werden.

 Der bestehende Anspruch auf 90 Taggelder der Arbeitslosenversicherung nach Rentenrevision soll auf 180 erhöht werden.

 Das bestehende System mit Viertelsrenten soll durch ein stufenloses Rentensystem ersetzt werden. Zwei Modelle werden in die Vernehmlassung geschickt, wobei der Anspruch auf eine ganze Rente entweder durch einen IV-Grad von 70 % oder von 80 % begründet wird.

 Eine Rechtsgrundlage soll geschaffen werden, damit Durchführungsstellen namentlich der IV, der ALV und der Sozialhilfe enger zusammenarbeiten können.