Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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Wissenschaftliche Evaluation

Wie die bisherigen Revisionen soll auch die Weiterentwicklung der IV systematisch evaluiert werden. Die Evaluation wird im Rahmen des mit der 4. IVG-Revision82 eingeführten FoP-IV (Art. 68 IVG) durchgeführt. Das FoP-IV wird durch einzelne Forschungsprojekte umgesetzt. Sie werden vom BSV in der Regel öffentlich ausgeschrieben und von unabhängigen Forschungsinstituten oder Hochschulen durchgeführt. Die Kosten der wissenschaftlichen Auswertungen trägt der IV-Fonds (Art. 68 Abs. 2 IVG).

Ziel der Evaluation wird sein, die Outcomes der vorliegenden Revision im Allgemeinen zu messen sowie die Umsetzung und die Wirkung der einzelnen Massnahmen zu überprüfen. Die Evaluation soll insbesondere Fragen beantworten nach der Wirksamkeit, der Nachhaltigkeit, der Qualität und der Zielgruppen-Adäquanz. Die Forschung wird dabei wie bereits in der Vergangenheit die Auswirkungen untersuchen, die die Gesetzesänderungen auf zentrale Akteure wie Versicherte, Arbeitgeber, Ärzte, andere Sozialversicherungen, Kantone usw. haben.

1.6 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der IV sollen die folgenden parlamentarischen Vorstösse zur Abschreibung beantragt werden:

Postulat SGK-N «Für ein stufenloses Rentensystem»

Das Postulat SGK-N vom 11. Oktober 2012 (12.3971), das dem Bundesrat am 12. Dezember 2012 überwiesen wurde, wird durch die Einführung eines stufenlosen Rentensystems (vgl. Ziff. 1.2.4.6) erfüllt.

Motion Schwaller «Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig»

Die Motion Schwaller vom 27. September 2013 (13.3990), die dem Bundesrat am 16. September 2014 überwiesen wurde, umfasst drei Punkte die jeweils durch eine eigene Vorlage zur Abschreibung beantragt werden:

- Punkt 1 – «Die Schulden des IV-Fonds beim AHV-Fonds müssen auch nach Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuerfinanzierung bis in das Jahr 2028 abgetragen werden.» – soll mit dem Ausgleichsfondsgesetz erfüllt werden. Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf lief bis am 25. September 2015.

- Punkt 2 – «Im Hinblick auf eine Verbesserung der Abläufe bei der Betrugsbekämpfung ist eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für alle Versicherungen zu schaffen.» – soll mit der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts erfüllt werden. Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf läuft von Oktober 2015 bis Januar 2016. Auch die im Rahmen der Weiterentwicklung der IV vorgesehenen Änderungen in der Amts- und Verwaltungshilfe (vgl. Ziff. 1.2.5.3) stärkt die Kooperation zwischen den Sozialversicherungen in der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs.

82 BBl 2001 3205, hier 3237