Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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der Arbeitswelt als unnötig. Andere sprachen sich gegen weiterführende Massnahmen aus. Die in Artikel 68sexiesE-IVG vorgesehen Kann-Formulierung schafft den nötigen Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeitsvereinbarung.

- Mit sieben zu zwei Stimmen und sieben Enthaltungen äusserte sich die Kommission in einer Konsultativabstimmung gegen die Aufnahme des stufenlosen Rentensystems (Art. 28b E-IVG) in die Vorlage. Für das Modell «ganze Rente ab Invaliditätsgrad von 70 %» wurden 14 Stimmen abgegeben, für das Modell «ganze Rente ab Invaliditätsgrad von 80 %» drei Stimmen. Inhaltlich würde die Kommission das stufenlose Rentensystem durchaus begrüssen, sie befürchtet jedoch, dass der erneute Vorschlag dieses Systems keine Mehrheit finden kann und so den Erfolg der Vorlage insgesamt gefährdet.

1.3.2 Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

…

1.4 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Die Weiterentwicklung der IV investiert zielführend in Eingliederungsmassnahmen und den zusätzlichen Personalaufwand in der Beratung und Begleitung von Versicherten und zentralen Akteuren. Diese ist nicht nur für die IV selbst eine lohnende Investition. Führen Massnahmen der IV dazu, dass eine Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, wirkt sich dies in der Regel positiv auf ihre soziale Integration, auf ihr Selbstvertrauen und auf ihre Gesundheit aus. Davon profitieren auch andere Systeme der sozialen Sicherheit, die für gesundheitlich eingeschränkte Personen leistungspflichtig sind, die nach dem Gesetz noch nicht als invalid gelten. Insbesondere betroffen sind ALV und Sozialhilfe. Schliesslich profitiert die Wirtschaft insgesamt, da die IV einen Beitrag zur Reduktion des Fachkräftemangels leistet.

Diese Investitionen werden finanziert, indem die vorgeschlagenen Massnahmen insbesondere beim Taggeld sowie – falls die Option einer ganzen Rente erst ab einem IV-Grad von 80 % gewählt wird – beim stufenlosen Rentensystem Einsparungen erlauben. Aufgrund der Verhinderung von Neurenten durch diese Massnahmen soll der IV-Finanzhaushalt mittelfristig weiter entlasten werden. Die 5. IV-Revision hat gezeigt, dass sich zusätzliche Investitionen in die Eingliederung auch für die finanzielle Situation der IV klar auszahlen.

1.5 Umsetzung

IV-Stellen

Die kantonalen IV-Stellen sind für die Umsetzung der IV zuständig. Vertreten durch die IV-Stellen-Konferenz (IVSK) wurden sie eng in die Entwicklung der vorgeschlagenen Massnahmen einbezogen.