Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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- Punkt 3 – «Die Massnahmen zur verstärkten Eingliederung und zum Verbleib im Arbeitsmarkt sind zu verstärken und insbesondere auch auf Menschen mit psychischen Behinderungen auszurichten.» – wird mit diversen Massnahmen für psychisch erkrankte Versicherte (vgl. Ziff. 1.2.2 und 1.2.3) erfüllt.

Postulat Ingold «Erwerbsintegration von Psychischkranken»

Das Postulat Ingold vom 20. März 2014 (14.3191), das dem Bundesrat am 20. Juni 2014 überwiesen wurde, wird durch diverse Massnahmen für psychisch erkrankte Versicherte (vgl. Ziff. 1.2.3) sowie durch die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern (vgl. Ziff. 1.2.4.1) und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten (vgl. Ziff. 1.2.4.4) erfüllt.

Motion SGK-N «Massnahmen zur Früherfassung gemeinsam entwickeln»

Die Motion SGK-N vom 27. Juni 2014 (14.3661), die dem Bundesrat am 9. Juni 2015 überwiesen wurde, wird durch die Ausweitung der Früherfassung (vgl. Ziff. 1.2.3.2) sowie durch die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern (vgl. Ziff. 1.2.4.1) und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten (vgl. Ziff. 1.2.4.4) erfüllt.

Postulat Hess «Invalidenversicherung. Steuererleichterung und Anreizsystem für eine bessere Eingliederung»

Das Postulat Hess vom 12. Dezember 2014 (14.4266), das dem Bundesrat am 20. März 2015 überwiesen wurde, wird insbesondere durch die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern (vgl. Ziff. 1.2.4.1) erfüllt. Zudem verbessern die folgenden Massnahmen die finanziellen Anreize für Arbeitgeber: Finanzierung der Ausbildungslöhne und Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Änderungen beim Taggeld (vgl. Ziff. 1.2.2.5), Ausweitung der finanziellen Kompensation von Integrationsmassnahmen auf neue Arbeitgeber (vgl. Ziff. 1.2.3.3), Optimierung der Unfallschutzes während Eingliederungsmassnahmen (vgl. Ziff. 1.2.4.2), sowie Regelung der Haftpflichtversicherung während Integrationsmassnahmen (vgl. Ziff. 1.2.4.3).

Postulat Bruderer Wyss «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung»

Das Postulat Bruderer Wyss vom 19. März 2014 (15.3206), das dem Bundesrat am 9. Juni 2015 überwiesen wurde, wird durch die gleichnamige Konferenz (vgl. Ziff. 1.2.4.1) erfüllt.

2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

Gliederungstitel vor Art. 3a

2a. Kapitel: Erstmassnahmen: Die bisherige Gliederung unterscheidet den «Zweiten Abschnitt a: Die Früherfassung» vom «Dritten Abschnitt: Die Leistungen». Neu wird im deutschen Text der Begriff «Abschnitt» durch «Kapitel» ersetzt. Das 2a. Kapitel wird auch die neue Massnahme «Eingliederungsorientierte Beratung» umfassen und in Abgrenzung zu den übrigen Leistungen «Erstmassnahmen» lauten.