Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Drei Dachverbände der Wirtschaft haben sich positiv geäussert. Zwei Verbände (SAV und SGB) sind eher einverstanden, vertreten jedoch die Ansicht, die Massnahmen müssten kostenneutral ausfallen bzw. eine Einschränkung der Leistungen sei abzulehnen. Die Fédération Romande des Syndicats Patronaux befürwortet diese Massnahme.

Versicherungsinstitutionen

Drei Versicherungsinstitutionen (IVSK, curafutura und santésuisse) haben zu dieser Massnahme Stellung genommen. Alle drei sind einverstanden. Die IVSK weist allerdings darauf hin, dass Aufsichts- und Durchführungsaufgaben klar zu trennen seien. santésuisse lehnt die Kostenverlagerung zur OKP ab, weil sie möglicherweise zu einer Prämienerhöhung führe.

Behindertenorganisationen

Von den neun Behindertenorganisationen, die Stellung genommen haben, sind zwei für diese Massnahme (GELIKO und Lungenliga Schweiz). Pro Infirmis und Schweizer Paraplegiker-Vereinigung sind im Grundsatz mit den Kriterien einverstanden, lehnen jedoch eine einseitige Anlehnung an die OKP-Kriterien ab, v.a. für Versicherte, die langfristig auf Therapien angewiesen sind. . Fünf Organisationen äussern sich mit de gegen die Massnahme (Procap, Inclusion Handicap, AGILE, Pro Mente Sana, avanti donne). Sie befürworten zwar die Kriterien teilweise, lehnen jedoch eine generelle Anpassung der IV-Leistungen an jene der OKP ab. Sie sind der Auffassung, die Flexibilität der IV bei der Leistungsvergütung müsse erhalten bleiben.

Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende

Von 30 eingegangenen Stellungnahmen sind 14 dafür, namentlich weil die Kriterien bereits heute in Kraft seien. U. a. begrüsst die Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft die Harmonisierung von IV und OKP. Die ablehnenden Stellungnahmen befürchten wie bereits erwähnt, die Voraussetzungen für die Leistungsvergütung der OKP würden telquel übernommen, was zu einem Abbau der ärztlichen Leistungen aufgrund restriktiver Vergütungskriterien führen würde. Die FMH kritisiert die Massnahme bezüglich Tarife. Die Lücken bei den Tarifen erforderten keine Korrektur. Die SGAIM wünscht eine vereinfachte Rechnungsstellung.