Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht

3.3 Zielgruppe 2, Jugendliche und junge psychisch erkrankte Versicherte (13 – 25)

3.3.1 Ausweitung der Früherfassung auf Jugendliche Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 18 2 3 124

Pol. Parteien 2 1 0 03

Städteverband etc. 2 0 0 02

Dachverbände Wirtschaft 4 0 1 05

Versicherungsinstitutionen 1 0 0 01

Behindertenorganisationen 7 3 1 112

Weitere und nicht Eingeladene 22 4 0 127

Total 56 10 5 374

Anteil 76% 14% 7% 4% 100%

Die Ausweitung der Früherfassung auf Jugendliche wird bei einem Total von 74 Rückmeldungen mit 90% JA- bzw. eher-JA-Stimmen nahezu einhellig positiv aufgenommen.

Kantone

Die überwiegende Mehrheit der Kantone begrüsst die Einführung dieses Instrumentes. Dabei sei eine gute Koordination zwischen den Akteuren sowie „eine gute Einbettung in die bestehenden Beratungs-, Begleitungs-, Unterstützungs- und Hilfsangebote entscheidend für die Wirkung“, so AG. UR findet, anstelle der kantonalen Instanzen sollten die Schulleitungen der Oberstufen melden können, da diese ihre SchülerInnen am besten kennen würden. Auch das Altersjahr, ab welchem die Meldung möglich sein soll, wird von den befürwortenden Kantonen unterschiedlich diskutiert. Während AG aufgrund kantonaler Erfahrungen das vollendete 14. Altersjahr als Referenzalter definieren möchte, schlägt OW stattdessen das vollendete 12. Altersjahr vor, da durch frühe Einschulung allenfalls „bereits jüngere Jugendliche das vorletzte Schuljahr auf der Sekundarstufe I besuchen“. Auch sei es entscheidend, krankheitsbedingte von pubertätsbedingten Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen zu unterscheiden, so FR: «Ein besonderes Augenmerk gilt der Unterscheidung von gesundheitsbedingten Einschränkungen und IV-fremden Einflüssen. Diese ist infolge der Pubertät in dieser Zeit noch heikler.»

Die Kantone, die der Massnahme eher ablehnend gegenüberstehen (SZ, ZG, SG) oder diese grundsätzlich verneinen (GE), vertreten die Haltung, eine Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches der IV sollte nicht auf den Bereich der Volksschule erfolgen. Die Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Bund würde dadurch unklarer und die Gefahr der Medikalisierung schulischer Probleme steige an. Eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure wäre daher ausreichend, um Jugendlichen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen adäquate Unterstützung zu gewähren. „Zur klaren Abgrenzung der Beteiligten wird“ beispielsweise von SZ angeregt, „die Altersgrenze 16 gem. Art. 3 FamZG zu verwenden.“

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

BDP, CVP und SPS haben sich zur Früherfassung für Jugendliche geäussert und begrüssen diese. „Je früher junge Psychisch-Kranke erfasst werden, desto besser kann ihnen geholfen