Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Drei Dachverbände der Wirtschaft haben Stellung genommen. Die Fédération Romande des Syndicats Patronaux und der Schweizerische Arbeitgeberverband befürworten die Massnahme. Der SGB hingegen lehnt sie ab. Er befürchtet eine Verlagerung auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Ausserdem befürchtet er, dass das Kriterium «invalidisierend» einen bedeutenden Ausschlussgrund darstelle.
Versicherungsinstitutionen
Drei Versicherungsinstitutionen haben geantwortet (IVSK, curafutura und santésuisse). Alle drei sind für die Massnahme. Curafutura wünscht jedoch, dass die Kriterien eine klare Unterscheidung zwischen IV und OKP ermöglichen, so dass Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Ausserdem wünscht curafutura eine Beteiligung am Revisionsprozess sowie die rasche Schaffung eines Prozesses zur Berücksichtigung seltener Krankheiten.
Behindertenorganisationen
Von den elf Behindertenorganisationen, die Stellung genommen haben, ist eine einverstanden (Lungenliga Schweiz) und eine eher einverstanden (Schweizer Paraplegiker-Stiftung). Letztere lehnt hingegen die Einführung der Definitionskriterien ab.
Von den neun Behindertenorganisationen, die sich ablehnend geäussert haben, sind fünf (insieme, Inclusion Handicap, Integras, Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft, GE-LIKO) eher dagegen und drei klar dagegen (AGILE, avanti donne, Pro Infirmis). Die Ablehnung wird im Allgemeinen damit begründet, dass die Definitionskriterien für Geburtsgebrechen zu wenig präzis, oder im Gegenteil zu restriktiv oder sogar unbrauchbar seien. Die Verbände befürchten, die Massnahmen seien versteckte Sparmassnahmen.
Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende
Eine knappe Mehrheit der Organisationen, die zu dieser Massnahme Stellung genommen hat, sind dafür (17 von 30). So unterstützt z. B. AvenirSocial die vorgeschlagene Aktualisierung, befürchtet jedoch die Streichung gewisser Beeinträchtigungen aus der Geburtsgebrechensliste, namentlich aufgrund des Kriteriums „Invalidisierung“. Die Medizinverbände (SGP, mfe, SGAIM) unterstützen die Revision der Definitionskriterien, befürchten jedoch, dass die Vergütung auf die OKP verlagert wird. Die Argumente der Gegner dieser Massnahme
(CURAVIVA, FMH, Spitex, Gruppe Spenderherz, Pro Raris, Vereinigung Dravet Syndrom, Retina Suisse, vips, Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband, Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen, IG seltene Krankheiten, Schweizer Gruppe für Hippotherapie-K, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Physiotherapia paediatrica und Pro Mente Sana) betreffen die Definitionskriterien, die sie als problematisch erachten. Pro Raris und die Gruppe Spenderherz schliessen sich der Position von Inclusion Handicap an.