Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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3.2.2 Anpassung der Leistungen bei Geburtsgebrechen an die Kriterien der Krankenversicherung.

Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 15 3 1 019

Pol. Parteien 2 0 1 03

Städteverband etc. 2 0 0 02

Dachverbände Wirtschaft 1 2 0 03

Versicherungsinstitutionen 1 2 0 03

Behindertenorganisationen 2 2 3 29

Weitere und nicht Eingeladene 6 8 9 730

Total 29 17 14 969

Anteil 42% 25% 20% 13% 100%

Zwei Drittel der Teilnehmenden, die sich zu diese Frage geäussert haben, begrüssen die Massnahme (46 von 69). 25 % davon äussern Vorbehalte, insbesondere in Bezug auf das Kriterium der Wirtschaftlichkeit.

Kantone

19 Kantone (ZH, BE, LU, SZ, OW, NW, GL, ZG, AR, AI, SG, GR, AG, TG, VD, VS, GE, JU) haben sich zu dieser Frage geäussert. Mit Ausnahme des Kantons Neuenburg, der eher dagegen ist, sind alle Kantone mit dieser Massnahme einverstanden bzw. eher einverstanden. Die Einführung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) in der OKP wird grundsätzlich akzeptiert, unter anderem weil diese Kriterien de facto bereits angewandt würden. Die Anpassung sorge für mehr Kohärenz zwischen IV und OKP und ermögliche einen gleichberechtigten Zugang zu wirksamen Therapien. Dennoch äussern sich etliche Kantone besorgt, weil sie entweder eine starke Zunahme der Kosten in der IV oder aber eine Verlagerung der Kosten auf die OKP bzw. die Kantone befürchten.

Die Schliessung der (aktuell problematischen) Gesetzeslücke bei den Tarifen wird begrüsst. BL antwortet nicht direkt auf die Frage, unterstreicht jedoch das aktuelle Fehlen einer gesetzlichen Grundlage bei den Tarifen und begrüsst den Entwurf zur Änderung von Artikel 27 IVG.

Die ablehnende Haltung von NE wird mit der Befürchtung begründet, dass aufgrund der restriktiven Übernahmekriterien weniger Leistungen übernommen würden und die IV bei der Gewährung von Leistungen weniger flexibel werde.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Drei politische Parteien haben sich geäussert. BDP und CVP begrüssen die Gesetzesanpassung, die SPS ist eher dagegen. Sie bestreitet zwar nicht die Wichtigkeit der Kriterien, befürchtet jedoch, dass eine allgemeine Anpassung an diese Kriterien zu einer Rationierung der Pflege führe.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die beiden Dachverbände der Gemeinden (Schweizerischer Städteverband und Schweizerischer Gemeindeverband) begrüssen die Massnahme. Der Schweizerische Städteverband weist jedoch darauf hin, dass das Kriterium der Wirtschaftlichkeit zu einer Reduktion der Leistungen führe könne.