Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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werden“, so die BDP. Die SPS gibt jedoch zusätzlich zu bedenken, ob das vollendete 13. Lebensjahr als vorgesehenes Meldealter aus präventiver Sicht nicht bereits zu hoch sei, eingedenk der Tatsache, dass psychische Erkrankungen sich teilweise bereits sehr früh manifestieren, wie auch ein aktueller vom BSV in Auftrag gegebener Forschungsbericht zeige.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband sprechen sich für die Erweiterung der Früherfassung auf Jugendliche aus. Heute bereits bestehende Strukturen wie das Case Management Berufsbildung würden dadurch unterstützt und die Chancen einer ordentlichen Berufsintegration von Jugendlichen erhöht. Gleichzeitig betont der Städteverband: „Unsere Mitglieder weisen aber auch ausdrücklich darauf hin, dass die vorgeschlagenen Massnahmen zu keiner Stigmatisierung führen dürfen.“

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

SAV, SGB, Travail.Suisse und die Fédération Romande des Syndicats Patronaux befürworten die Massnahme. Je früher bei psychischen Problemen gerade bei jungen Menschen reagiert werde, desto besser.

Dagegen gibt der sgv/usam zu bedenken, dass die IV-Stellen mit der geplanten Ausweitung auf einen neuen Personenkreis überfordert sein könnten und würde es daher begrüssen,

diese neue Massnahme zunächst in einigen IV-Stellen im Rahmen eines Pilotprojektes zu testen.

Versicherungsinstitutionen

Die IVSK als einzige Rückmeldung gebende Versicherungsinstitution begrüsst es, dass die IV zu einem frühen Zeitpunkt mit Jugendlichen in Kontakt tritt. Wichtig sei indessen eine sinnvolle Triage, um diejenigen Jugendlichen ohne IV-relevante Einschränkungen von denen mit drohender Invalidität unterscheiden zu können.

Behindertenorganisationen

Zehn von zwölf Behindertenorganisationen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, unterstützen die Ausweitung der Früherfassung auf Jugendliche. „Die stärkeren Bemühungen zugunsten von Kindern und Jugendlichen sind grundsätzlich zu begrüssen“, so etwa Pro Infirmis. Jedoch ist von möglichst erfahrenen Fachpersonen mit grosser Sorgfalt vorzugehen, um eine Stigmatisierung der betroffenen Kinder zu vermeiden. Ihre Persönlichkeitsrechte sind zu wahren. Für Inclusion Handicap ist in diesem Zusammenhang wichtig, „dass die Versicherten und ihre gesetzlichen Vertreter nicht erst nachträglich über eine Meldung zur Früherfassung informiert werden, sondern dass diese zuvor abgesprochen wird und wenn immer möglich mit Zustimmung der Betroffenen erfolgt“.

AGILE und Avanti Donne stehen der Massnahme eher bzw. grundsätzlich ablehnend gegenüber. AGILE befürchtet, „dass sich mit dem neuen Melderecht Schulen, Brückenangebote und weitere kantonale Instanzen ihrer Verpflichtung gegenüber Jugendlichen noch weiter entziehen“. Avanti Donne ist grundsätzlich nicht mit der Ausweitung der Früherfassung auf den Bereich der Regelschule einverstanden.

Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende

Von den 27 weiteren Institutionen und Verbänden, die zu dieser Frage Stellung genommen haben, sprachen sich 26 für diese Massnahme aus (22 „Ja“, 4 „Eher ja“). Verbesserte Integrationschancen für beeinträchtigte Jugendliche erhoffen sich somit beispielsweise die FMH und die SKOS. CURAVIVA fordert wie Inclusion Handicap, dass die Meldung jedoch „zuvor