Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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Kantone

Praktisch alle Kantone befürworten eine finanzielle Beteiligung der IV auf Kantonsebene bei den Massnahmen der beruflichen Eingliederung Jugendlicher wie Case Management Berufsbildung (CM BB). Positiv erwähnt wird namentlich, dass die Mitfinanzierung der IV eine Kontaktnahme zu den Jugendlichen bereits ab der Beendigung der obligatorischen Schulzeit ermögliche (AG) und ihren Einbezug (der Einbezug der IV) im gesamten Prozess der Berufsbildung Jugendlicher offizialisiere (GE).

Die Massnahme wird grundsätzlich befürwortet, allerdings unter gewissen Bedingungen. BE, NW, GL, BS, AI, TG, VD, NE, UR sind der Auffassung, die finanzielle Beteiligung der IV bis zu höchstens einem Drittel der Kosten sei unzureichend. Um die Weiterführung des CM BB in den Kantonen gewährleisten zu können, fordern sie eine Mitfinanzierung der IV in Höhe von 50 % der Gesamtkosten. Ausserdem fordern mehrere Kantone, dass für die Instanzen des CM BB weiterhin die Kantone zuständig sein sollen und dass ein Einbezug der IV gleichzeitig eine Aufstockung (SZ, ZG, SG) und eine Spezialisierung (VD) der Mitarbeitenden der IV-Stellen mit sich bringe. Nur SZ lehnt die Massnahme ab, solange die IV-Stellen nicht über einen Personalbestand wie die RAV verfügten.

Einige Kantone haben schliesslich Vorbehalte bei bestimmten Aspekten der Massnahme.

Dabei geht es insbesondere um die unklare Umschreibung der zu finanzierenden kantonalen Instanzen und des Begriffs «Mehrfachproblematik» (UR, AG, VS), um den Abschluss einer Leistungsvereinbarung direkt mit dem Anbieter statt mit der zuständigen kantonalen Amtsstelle (BS, GR) und um die Berücksichtigung des Schutzes Minderjähriger bei der Zusammenarbeit (VD).

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

BDP, CVP und SPS unterstützen die Massnahme. Angesichts des Auslaufens der Anschubfinanzierung des Bundes im Jahr 2015 fordert die SPS jedoch eine finanzielle Beteiligung der IV im Umfang von 50 %, um die Weiterführung des CM BB in den Kantonen sicherzustellen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die beiden Dachverbände Schweizerischer Städteverband und Schweizerischer Gemeindeverband sind mit der Mitfinanzierung des Case Managements Berufsbildung auf Kantonsebene grundsätzlich einverstanden. Aus Sicht des Schweizerischen Städteverbands können durch die Massnahme Synergien genutzt und auf den Aufbau einer parallelen Organisation verzichtet werden. Allerdings müsse sie auf die Gemeinden ausgeweitet werden, in denen es ebenfalls solche Angebote gibt. Der Schweizerische Gemeindeverband wiederum schlägt eine 50-prozentige Beteiligung der IV an den Kosten vor, wobei darauf zu achten sei, dass die Zuständigkeit für die Massnahmen wie heute bei den Kantonen bleibe.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Die fünf Verbände, die zu dieser Massnahme Stellung genommen haben, stimmen ihr insgesamt zu. Der SAV begrüsst, dass die Mitfinanzierung der IV auch die Beteiligung weiterer Akteure voraussetzt. Nach Ansicht von Travail.Suisse sollte die finanzielle Mitbeteiligung von der Erfüllung einheitlicher qualitativer Anforderungen und der Entwicklung geeigneter Massnahmen für gesundheitsbeeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene abhängig gemacht werden.