Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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Kantone
Zehn Kantone sprechen sich für die vorgeschlagene Massnahme aus (BE, UR, NW, GL, BL, AR, GR, AG, TG. VD). Fünf davon beantragen, bei der EbA von Beginn an mehrjährige Unterstützungen zu gewähren. Jugendliche und junge Erwachsene benötigen bei der ebA mehr Zeit für einen erfolgreichen Abschluss und die Erfolgschancen sind oft nicht bereits in den ersten Monaten nach Beginn der Ausbildung beurteilbar (z.B. BE). Des Weiteren befürwortet eine Mehrheit der Kantone, dass aus Sicht des Schutzes von jungen Menschen mit starken Beeinträchtigungen eine EbA auch in speziellen Einrichtungen für die berufliche Integration im Rahmen des Art. 16 IVG weiterhin möglich bleibe. Für diese Jugendlichen sei dies häufig die einzige Möglichkeit, eine berufliche Ausbildung machen zu können. Zudem soll diese Option auch jenen Jugendlichen offen stehen, bei denen sich im Verlauf der Berufsausbildung im ersten Arbeitsmarkt zeigt, dass dieser Ausbildungsweg für sie nicht angemessen ist (z. B. GL). Als einziger Kanton äussert sich SH gegen die Massnahme, weil sie darin eine Benachteiligung von Menschen mit schwerer Beeinträchtigung sehen. Denn auch bei Jugendlichen ohne Behinderung wird nicht nach einem späteren, durch die Ausbildung zu generierenden Einkommen gefragt.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Es gab keine Stellungnahmen seitens der politischen Parteien.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Schweizerische Städteverband (ohne Begründung) und der Schweizerische Gemeindeverband stehen der Massnahme positiv gegenüber. Letzterer äussert sich mit identischen Argumenten wie die Kantone.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der SAV spricht sich für die Massnahme aus und fragt, ob das bestehende Instrumentarium im Anschluss an einen Abschluss einer EbA (bspw. dem Arbeitsversuch) konzeptionell wie auch in der Praxis ausreicht, um diesen Jugendlichen dann auch tatsächlich den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt möglichst lückenlos, erfolgreich und nachhaltig zu ermöglichen. Travail.Suisse begrüsst die Massnahme zwar, fordert aber die Einführung einer Wirkungskontrolle mit dem Fokus der Integration der Jugendlichen in den ersten Arbeitsmarkt.
Versicherungsinstitutionen
Die IVSK ist die einzige Institution, die sich geäussert hat. Ohne Begründung begrüsst sie die vorgeschlagene Massnahme mit einem JA.
Behindertenorganisationen
Von den acht Behindertenorganisationen, die sich geäussert haben, sagen zwei JA (Inclusion Handicap, Schweizer Paraplegiker-Vereinigung) und sechs eher JA. Inclusion Handicap, auf die immer wieder verwiesen wird, ist der Auffassung, dass es keine Gesetzesänderung braucht, um die EbA nach Möglichkeit im ersten Arbeitsmarkt anzubieten. Gemäss Inclusion Handicap liegt es an der Eingliederungspolitik der IV-Stellen, ob die nötigen Kontakte zur Arbeitgeberschaft hergestellt werden können. Die Unternehmen ihrerseits müssen bereit sein, Lehrstellen für Menschen mit Behinderungen bereitzuhalten. Insofern handelt es sich gemäss Inclusion Handicap bei Art. 16 Abs. 1bisIVG eher um eine programmatische Aufforderung an die IV-Stellen, in dieser Hinsicht aktiv zu werden. Inclusion Handicap vertritt die Auffassung, dass es im Hinblick auf die Arbeitsvermittlung wie auch für eine allfällige Rentenabklärung nach Abschluss der EbA wichtig ist, dass seitens des Ausbildungsbetriebs am Ende eine realistische Einschätzung der Leistungsfähigkeit zu Handen der IV-Stelle erfolgt. Die Bevorzugung der EbA auf dem ersten Arbeitsmarkt darf gemäss Inclusion Handicap