Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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Versicherungsinstitutionen
Nur die IVSK und die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen haben zu dieser Massnahme Stellung genommen, mit der sie weitgehend einverstanden sind. Die IVSK weist jedoch darauf hin, dass die Einführung einer Objektfinanzierung ein nicht unproblematisches Präjudiz schaffe und im Widerspruch zu den Zielen der NFA stehe. KKAK fordert, wie auch die Kantone und andere Organisationen, dass die finanzielle Beteiligung der IV mit einer entsprechenden Aufstockung der Ressourcen der IV-Stellen einhergehen müsse.
Behindertenorganisationen
Alle Organisationen, die zu dieser Massnahme Stellung genommen haben, sind eher einverstanden. Begrüsst werden unter anderem die Annäherung zwischen IV und den beruflichen Ausbildungsstätten sowie die geringere Stigmatisierung Jugendlicher durch eine IV-Anmeldung (Inclusion Handicap). Aber auch sie plädieren für eine Mitfinanzierung der IV in der Höhe von 50 % (z. B. insieme, Procap, FTIA, Inclusion Handicap). Gemäss Inclusion Handicap sei dies gerechtfertigt, weil junge Menschen mit Mehrfachproblematik in der Regel auch gesundheitliche Probleme hätten, namentlich psychische, und weil die CMBB-Angebote die IV beträchtlich entlasteten. Schliesslich wird die Formulierung von Mindeststandards gefordert, um schweizweit ein Qualitätsangebot zu gewährleisten (Procap).
Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende
Die Organisationen, die zu dieser Massnahme Stellung genommen haben, begrüssen sie, äussern jedoch etliche Erwartungen. Dazu gehören die Mitfinanzierung in der Höhe von 50 % (CURAVIVA, SKOS), eine proaktive Vorgehensweise der IV-Stellen bei der Kontaktaufnahme mit den CMBB-Anbietern (Avenir.Social), eine interne Fachausbildung zur Betreuung Jugendlicher (profunda-suisse) und die Formulierung schweizweit gültiger minimaler Qualitätsstandards (Schweizerischer Blindenbund). Weiter formulieren sie einen Vorbehalt bezüglich Aufhebung des Arztgeheimnisses im Rahmen der Zusammenarbeit (FMH, Public Health Schweiz, Walliser Ärztegesellschaft). Nur das ZSL lehnt die Massnahme klar ab. Es liege grundsätzlich an den Kantonen, dafür zu sorgen, dass für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein adäquates und niederschwellig erreichbares Angebot geschaffen werde.
3.3.5 Erstmalige berufliche Ausbildung: Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt a) Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 5 5 0 111
Pol. Parteien 0 0 0 00
Städteverband etc. 1 1 0 02
Dachverbände Wirtschaft 1 1 0 02
Versicherungsinstitutionen 1 0 0 01
Behindertenorganisationen 2 6 0 08
Weitere und nicht Eingeladene 4 10 0 014
Total 14 23 0 138
Anteil 37% 61% 0% 3% 100%
Im Fragebogen zur Vernehmlassung wurde die Frage bezüglich der Ausrichtung der erstmaligen beruflichen Ausbildung (EbA) auf den ersten Arbeitsmarkt nicht explizit gestellt. Von den 38 eingegangenen Antworten, hauptsächlich kantonale Stellungnahmen und solche von nicht Eingeladenen sowie solche von Behindertenorganisationen, äussert sich einzig der Kanton SH ablehnend. Grundsätzlich stösst die Massnahme aber auf gute Akzeptanz.