Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

BDP, CVP und SPS befürworten die Ausweitung der Integrationsmassnahmen auf Jugendliche. Die SVP lehnt die Massnahme ab, weil sie Fehlanreize schaffen würde, und ein Verharren in der sicheren IV-Umgebung fördert.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Zwei Verbände haben zu dieser Frage Stellung genommen und befürworten die Massnahme (Schweizerischer Städteverband und Schweizerischer Gemeindeverband). Der Schweizerische Städteverband macht zusätzlich folgende Hinweise: „Die vorgeschlagenen Massnahmen [dürfen] zu keiner Stigmatisierung führen. Sie müssen den unterschiedlichen Lebensrealitäten und Bedürfnissen von Jugendlichen mit einer Behinderung Rechnung tragen.“

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Die Ausweitung der Integrationsmassnahmen auf Jugendliche wird von den Dachverbänden der Wirtschaft weitgehend begrüsst. Der SAV ist der Meinung, die Massnahme stehe im Einklang mit dem politischen Ziel, dass 95 % der unter 25-Jährigen einen Abschluss auf Sekundarstufe II erreichen sollen. Travail.Suisse ist zwar grundsätzlich für die Massnahme, lehnt jedoch die Beibehaltung einer Höchstdauer von zwei Jahren ab.

Versicherungsinstitutionen

Von den Versicherungsinstitutionen hat nur die IVSK Stellung zu dieser Massnahme genommen, welche sie begrüsst. Sie verweist allerdings auf den hohen Koordinationsbedarf, den die Massnahme erfordere, sowie auf die Notwendigkeit, die Kriterien zur Leistungserbringung zu klären: „Hier gilt es genau zu klären, wer Anspruch hat. Die Unterscheidung zwischen gesundheitlichen Einschränkungen und IV-fremden Einflüssen ist gerade während der Pubertät nicht unproblematisch. (V) Zudem sind die für die IV möglichen Massnahmen präzise von jenen bei einer Verlängerung der Schulzeit oder rein therapeutischen Massnahmen zu unterscheiden.“

Behindertenorganisationen

Alle Behindertenorganisationen befürworten die Massnahme grundsätzlich. Inclusion Handicap lehnt zwar die Beibehaltung einer Höchstdauer ab, begrüsst aber die Massnahme, die «einer versicherten Person nach der Unterbrechung oder dem Abbruch ihrer Ausbildung die Rückkehr in den Bildungsprozess ermöglichen könne». INSOS begrüsst die Absicht, Mittel in diesem Bereich zu investieren. Mehrere Organisationen warnen vor einer möglichen Stigmatisierung. Procap wiederum sieht ein Risiko, dass Jugendliche mit psychischen Problemen ausgeschlossen werden, weil in diesem Alter eine drohende Invalidität schwer abzuschätzen sei. Procap verlangt deshalb, dass die Integrationsmassnahmen nicht aufgrund einer drohenden Invalidität gewährt werden, sondern aufgrund der Kriterien der Zweckmässigkeit und Notwendigkeit.

Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende

Auch bei den weiteren interessierten Kreisen herrscht grundsätzlich Zustimmung. Die Befürworter führen folgende Erwartungen an: keine Höchstdauer (z. B. Avenir Social, EKKJ), Ausweitung der Massnahmen auf somatische Störungen (z. B. ssp sgp und mfe), Anpassung an spezifische Bedürfnisse Jugendlicher mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Gefahr der Einmischung in kantonale Zuständigkeiten und Notwendigkeit, zwischen Massnahmen der verschiedenen Systeme zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang verlangt profundasuisse eine Präzisierung der Kriterien zur Leistungserbringung, und die Schweizerische Gesellschaft für Laufbahn- und Personalpsychologie fordert, dass die Integrationsmassnahmen nicht als «Warteschlaufe bis etwas Besseres kommt» dienen.