Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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nicht dazu führen, dass die Ausbildungsangebote in Eingliederungsstätten aufgegeben werden, da auch diese zu einer Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt führen können. Weiter macht Inclusion Handicap darauf aufmerksam, dass auch Jugendliche, die später im zweiten Arbeitsmarkt arbeiten werden, Anspruch auf Unterstützung bei der Berufsausbildung haben sollten. Alle anderen Behindertenorganisationen haben ähnliche, nur in Details abweichende Stellungnahmen eingereicht.
Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende
Eingegangen sind vier positive Stellungnahmen (Pro Mente Sana, Gruppe Spenderherz,
Centre Patronal, Schweizerische Transplantierten Verein) und zehn eher positive Stellungnahmen. Auch in dieser Kategorie beziehen sich einige auf Inclusion Handicap. Die SKOS hält fest, dass durch das blosse Festschreiben der Ausrichtung der EbA auf den ersten Arbeitsmarkt als Ziel im IVG und durch allgemeine Handlungsleitlinien die Zahl solcher Ausbildungsplätze nicht gesteigert werden kann. Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt brauchen einen grösseren Anreiz, Lehrstellen nicht an die Kandidaten mit den besten schulischen und persönlichen Referenzen zu vergeben. Die SODK vermisst im erläuternden Bericht Aussagen zur Frage, wie die IV künftig die Berufsbildung für Jugendliche mit starken Beeinträchtigungen unterstützen will. In diesem Zusammenhang möchte sie anregen, dass bei der EbA wenn möglich von Beginn an mehrjährige Unterstützung gewährt wird.
b) Festlegung von Ausrichtungskriterien Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 2 0 0 02
Pol. Parteien 0 0 0 00
Städteverband etc. 0 0 0 00
Dachverbände Wirtschaft 0 0 0 00
Versicherungsinstitutionen 0 0 0 00
Behindertenorganisationen 0 0 1 45
Weitere und nicht Eingeladene 0 0 1 910
Total 2 0 2 1317
Anteil 12% 0% 12% 76% 100%
Insgesamt sind nur 17 Stellungnahmen zu den Ausrichtungskriterien eingegangen. Allerdings wurde im Fragebogen zur Vernehmlassung auch keine explizite Frage hierzu gestellt. Den zwei positiven Stimmen stehen 15 negative Äusserungen gegenüber.
Kantone
Einzig die Kantone AR und TG nahmen Stellung zu den Ausrichtungskriterien und begrüssen diese ohne Begründung.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Es gab keine Stellungnahmen seitens der politischen Parteien.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Es gab keine Stellungnahmen seitens der Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete.