Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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Bei den 22 positiven Antworten haben sechs Kantone ihre Position nicht begründet (UR, SZ, ZH, BL, SG, NE). Die anderen Kantone (LU, NW, GL, FR, SO, AR, AI, GR, TG, VD, VS, GE, JU) sind sich einig, dass diese Massnahme ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen beseitige und somit falsche finanzielle Anreize eliminiere. Die aktuell ausgerichteten Taggelder seien im Vergleich zum Lohn gesunder, gleichaltriger Jugendlicher in Ausbildung, die keine IV-Leistungen beziehen, zu hoch.

FR betont, dass die Reform eine Verankerung junger Bezügerinnen und Bezüger in der wirtschaftlichen Realität ermögliche. OW fügt hinzu, dass beim Abbruch einer Lehrstelle aus nicht medizinischen Gründen das Taggeld so einzustellen sei, wie wenn gesunde Lernende eine Lehre abbrechen. Ausserdem sollte das Taggeld in einen Zusammenhang mit der Leistung gestellt werden, unabhängig davon, ob die Ausbildung auf dem ersten oder dem zweiten Arbeitsmarkt erfolgt. TI schliesst sich den Argumenten der anderen Kantone an, ist aber der Auffassung, die geplanten Anpassungen hätten auch für die Ausgleichskassen

AHV/IV/EO Auswirkungen im Bereich Organisation und Ressourcen.

BE betont dass, mit dieser Bestimmung (Art. 22 IVG) verschiedene neue Begriffe eingeführt, die in der Praxis von grosser Bedeutung sein werden. Gemäss BE sollte der Bundesrat die Einzelheiten zu den verschiedenen in Art. 22 verwendeten Begriffen in der Verordnung regeln. ZG fügt hinzu, dass „die heutigen Taggeldansätze teilweise unrealistisch sind. Insbesondere ist wirtschaftlich und sozialpolitisch nicht nachvollziehbar, weshalb in Zeiten stagnierender Löhne die Taggelder lediglich wegen der Anpassung der UVG-/ALV-Plafonds um teilweise über 1500 Franken pro Monat erhöht werden“.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Zwei Parteien sind einverstanden: die BDP ohne Begründung und die SVP, weil die Reform zu Einsparungen führe. Sie ist ausserdem der Meinung, die Höhe des Taggeldes für Versicherte in einer Tertiärausbildung sollte sich nicht am Medianeinkommen gesunder, gleichaltriger Personen in Ausbildung ausrichten, sondern am 25. Perzentil.

Die SPS lehnt die Massnahme ab und bedauert, dass nicht klar aufgezeigt wird, inwiefern die Taggelder zu hoch seien. Bei der Begründung der Anpassung würden im Bericht die sozioökonomische Situation der Versicherten sowie ein möglicher Zusammenhang mit deren psychischen Problemen völlig ausser Acht gelassen. Die SPS fordert den Bundesrat auf,

konkrete Zahlen zu den Lebensbedingungen der Versicherten vorzulegen, bevor über den Abbau dieser Leistungen entschieden werde.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der SGdeV und der SSV befürworten die Massnahme. Der SGdeV weist ebenfalls auf die Problematik der falschen Anreize für junge Menschen hin und wünscht, dass auch bei Ausbildungen ausserhalb des ersten Arbeitsmarktes das Taggeld in einen Zusammenhang mit der Leistung gestellt werden sollte. Die Ausgestaltung der Verordnungsbestimmungen zur Höhe des Taggeldes bei Fehlen eines Lehrvertrages sowie bei der Festlegung der Auszahlungsmodalitäten bei Fehlen eines Arbeitgebers sollte diesen Aspekt berücksichtigen.

Für den SSV ist es richtig, dass Taggelder ab Ausbildungsbeginn ausgerichtet werden und nicht wie heute erst ab 18 Jahren. Er findet es auch richtig, dass die Höhe der Taggelder der branchenüblichen Entschädigung für Lernende entspricht.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der Schweizerische Bauernverband und die FER verzichten auf eine Stellungnahme.

Travail.Suisse befürwortet die Anpassung ohne Begründung.