Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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seine Umtriebe zu prüfen. Procap und die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft schliessen sich den Argumenten von Inclusion Handicap an.

AGILE und avanti donne bedauern, dass nicht ausgeführt wird, inwiefern die Revision des Systems der Taggeldzahlungen die Chancen erhöhen soll, eine Arbeitsstelle zu finden. Insieme könnte nur unter der Bedingung die vorgeschlagene deutliche Kürzung des Taggeldes bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung akzeptieren, als dass der Anspruch auf Berufsausbildung auch für Jugendliche mit stärkerer Beeinträchtigung gewährleistet ist.

Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende

Von den 30 eingegangenen Stellungnahmen ist eine knappe Mehrheit mit der Massnahme einverstanden bzw. eher einverstanden (17 dafür, 13 dagegen).

Die SODK, Swissmem, der CP, die FMPP und H+ sind der Meinung, dass mit dieser Massnahme falsche finanzielle Anreize für junge Menschen vermieden werden können, da das bisherige Taggeld im Verhältnis zu Löhnen von Lernenden ohne IV-Unterstützung zu hoch ist. Die mfe präzisiert, dass eine branchenübliche Entschädigung zur Steigerung des Selbstwertgefühls beiträgt. VVP hat keine Einwände, da die Zahl der betroffenen Versicherten sehr gering sein sollte.

Die SKOS unterstützt die Massnahme, denn so erhalten die Lernenden einen Lehrlingslohn statt eines Taggelds der IV, was ein grosser psychologischer Vorteil sein kann. Sie fordert jedoch die Prüfung der Teillohnmodelle der Sozialhilfe, die mit degressiven Beiträgen der öffentlichen Hand bei progressiver Leistung der Betroffenen arbeiten. Profunda-suisse teilt die Grundidee, aber unter der Bedingung von klaren Richtlinien. Zusätzlich sollte auch während eines Vorbereitungsjahres (mit Vertrag) ein Taggeld bezahlt werden können. Die Höhe des Taggeldes sollte auch die Wohnsituation einbeziehen.

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen ist grundsätzlich nicht gegen eine Gleichbehandlung. Die Ausbildung und Wiedereingliederung von psychisch erkrankten Jugendlichen sei ein langwieriger Prozess. Es sei zu vermeiden, dass junge Menschen, die nicht bei ihren Eltern leben, Sozialhilfe beanspruchen müssen, um ihr Einkommen aufzubessern. Die SGLP kann der Argumentation folgen, jedoch sollten weiterhin die Berufsverbände über die Höhe der Lehrlingslöhne bestimmen können, weil sie Teil der freien Wirtschaft sind.

CURAVIVA und Avenir Social äussern sich skeptisch zu dieser Massnahme. CURAVIVA ist von der vorgeschlagenen zwingenden Verknüpfung des Taggeldes an invaliditätsbedingte Mehrkosten nicht überzeugt. Der Verband fordert, dass die Taggelder bei jeder Form von schulischer Ausbildung bezahlt werden. Zudem soll nach Auffassung von CURAVIVA spätestens ab dem 23. Altersjahr ein existenzsicherndes Mindesttaggeld ausgezahlt werden (und nicht erst bei vollendetem 25. Altersjahr). Laut Avenir Social gelte es zu berücksichtigen, dass viele Jugendliche nicht mehr bei ihren Eltern leben. Der Ausbildungslohn reiche oft nicht, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken.

Für Retina Suisse ist dieser Revisionsvorschlag verfehlt und unnötig.

Arbeitgeber Banken teilt die Meinung des SAV, während der VPOD sich jener des SGB anschliesst (siehe Stellungnahmen unter Dachverbände der Wirtschaft).

STV/AST, Gruppe Spenderherz, der Verband Nierenpatienten Schweiz, Pro Raris, ZSL, Forum Handicap Wallis, Schweizerischer Blindenbund, Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen und Pro Mente Sana lehnen die Massnahme ohne Begründung ab und schliessen sich der Meinung von Inclusion Handicap an (siehe oben unter Stellungnahmen Behindertenorganisationen).