Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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vor allem weil es zu Kürzungen bei Menschen mit einer schweren Behinderung (ab IV-Grad 60 Prozent) führen würde, ohne dass diese die Einkommensverluste ausgleichen könnten. Zudem wird ein erheblicher Aufwand auf die Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge befürchtet mit Anpassungen der Vorsorgereglemente und der Prämienberechnung. Weiter wird geltend gemacht, dass, wenn schon in stufenloses Rentensystem einzuführen sei, es dann ein echt stufenloses Rentensystem nach dem Vorbild der Unfallversicherung (mit Renten ab einem IV-Grad von 10 Prozent) sein sollte.
Versicherungsinstitutionen
IVSK, SVV, ASIP und SKPE sind für die Einführung eines stufenlosen Rentensystems,
KKAK und VVAK eher dafür. Dadurch werde die Arbeit noch mehr gefördert und die Eingliederungsbemühungen unterstützt. Zudem werden damit Schwelleneffekte behoben und sichergestellt, dass ein geringer Mehrverdienst nicht zu einem niedrigeren Gesamteinkommen führe. Für SVV und ASIP ist es richtig, dass die Invaliditätsgrade in der IV und der beruflichen Vorsorge vereinheitlicht werden und nur für das BVG-Obligatorium festgeschrieben werden. Die IVSK gibt zu bedenken, dass mit der Umsetzung bei den Durchführungsstellen gewisse Herausforderungen verbunden sind, deren dafür notwendige Ressourcen bisher noch zu wenig berücksichtigt werden. KKAK und VVAK geben zu bedenken, dass das System weiterhin Schwellen beinhaltet und dass das System der UV eine lineare Abstufung von 10 bis 100% kenne.
Behindertenorganisationen
Bei den Behindertenorganisationen sprechen sich einzig AGILE, Pro Infirmis und Avanti donne für oder eher für ein stufenloses Rentensystem aus. Hingegen geben sie zu bedenken, dass das System nicht wirklich stufenlos wie bei der Unfallversicherung ist, wo bereits ab Invaliditätsgraden von 10% Renten gezahlt werden, dass der Besitzstand für laufende Renten eminent wichtig ist, da ansonsten die am stärksten eingeschränkten Versicherten von Rentenkürzungen betroffen wären. Ausserdem könne das Modell nur befürwortet werden, wenn eine ganze Rente weiterhin an 70% IV-Grad ausgerichtet wird.
Insieme, Inclusion Handicap, Procap, INSOS, FTIA, Integras, SPV, die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft und Pro Mente Sana sind gegen oder eher gegen die Einführung eines stufenlosen Rentensystems. Dabei wird etwa geltend gemacht, dass das Anreizsystem in einem stufenlosen Rentensystem nur dann zum Tragen kommt, wenn dieses konsequent stufenlos sei wie etwa in der UV (mit Renten ab 10% IV-Grad). Es sei angesichts der aktuellen finanziellen Lage der IV ausserdem nicht mehr notwendig, Einsparungen zu erreichen, weshalb das stufenlose Rentensystem nicht notwendig sei. Zudem würden vom neuen System diejenigen Personen mit einem IV-Grad zwischen 41 – 49% und 51 – 59% profitieren, hingegen wären die stärker eingeschränkten Personen mit IV-Graden über 60% mit erheblichen Rentenreduktionen konfrontiert, obwohl gerade sie die Kürzungen nicht mit einer Erhöhung der Erwerbseinkommens auffangen könnten.
Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende
Von den weiteren interessierten Kreisen äusserten sich 19 Vernehmlassungsteilnehmende für oder eher für die Einführung eines stufenlosen Rentensystems, 14 Vernehmlassungsteilnehmende dagegen oder eher dagegen.
Die Befürworter finden das bisherige System zu grob abgestuft und weisen darauf hin, dass das neue System sicherstellt, dass das Gesamteinkommen bei einer Erhöhung der Erwerbstätigkeit immer auch steigt. Auf diese Weise wird die Wiedereingliederung gefördert und es werden in der IV und der beruflichen Vorsorge tendenziell realitätsnähere Renten ausbezahlt.