Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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Kantone
Von den Kantonen ist die grosse Mehrheit (ZH, BE, LU, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, AR, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU) für oder eher für die Variante mit einer ganzen Rente ab einem IV-Grad von 70%. Befürchtet wird ansonsten eine Kostenverlagerung auf die Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe und damit auf die Kantone bzw. Gemeinden. Für VS wäre diese Kostenverschiebung nicht NFA-konform. Zudem sei es so, dass für stark eingeschränkte Personen kaum Erwerbsmöglichkeiten bestehen. Ein Kanton (OW) spricht sich für die Variante mit einer ganzen Rente ab einem IV-Grad von 80% aus, denn aufgrund der flexibilisierten Arbeitswelt seien Arbeitsmöglichkeiten im Rahmen eines ganzen Tages (oder auch weniger) durchaus gegeben.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Von den politischen Parteien spricht sich einzig die SPS eher für die Variante mit einer ganzen Rente ab einem IV-Grad von 70% aus, vor allem, weil die Chancen für eine Arbeitsmarkintegration für schwer eingeschränkte Personen sich nicht verbessern und gerade sie den Preis für die Einführung eines stufenlosen Rentensystems zahlen müssen. Die Variante mit einer ganzen Rente ab 80% IV-Grad würde zudem zu einer starken Verlagerung auf die Ergänzungsleistungen führen.
BDP, FDP und SVP befürworten dagegen das Modell mit einer ganzen Rente ab 80% IV-Grad, da dies einerseits dem Modell entspreche, wie es im Rahmen der IV-Revision 6b vom Bundesrat bereits vorgeschlagen wurde und gerade dadurch die Erwerbsanreize richtig gesetzt werden können. Zudem wäre diese Variante kostenneutral oder würde sogar Einsparrungen ermöglichen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
SGdeV und SSV sind für das Modell mit einer ganzen Rente ab 70% IV-Grad, weil die Versicherten auch mit dieser Variante zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und einem höheren Verdienst motiviert werden und andernfalls Mehrkosten bei den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe zu befürchten sind. Zudem sei die Vorstellung, dass Menschen mit einem derart hohen IV-Grad ihre Resterwerbsfähigkeit in den Arbeitsmarkt einbringen könnten, realitätsfremd.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der SGB und Travail.Suisse sprechen sich für das Modell mit einer ganzen Rente ab 70% IV-Grad aus. Beim Modell mit einer ganzen Rente ab 80% IV-Grad müssten schwerbehinderte Menschen Rentendeduktionen hinnehmen ohne Aussicht auf eine Erwerbsbeteiligung, womit eine Kostenverschiebung auf die Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe vorprogrammiert wäre.
SGV, SAV und FER sprechen sich dagegen für das Modell mit einer ganzen Rente ab einem IV-Grad von 80% aus, da nur diese Lösung zu genügend Einsparungen führe und das Potenzial des Systems abhole. Auch die berufliche Vorsorge werde nur mit dem Modell mit ganzer Rente ab 80% IV-Grad entlastet, bei einer ganzen Rente bereits ab 70% IV-Grad würden dagegen Mehrkosten resultieren. Ausserdem mache ansonsten ein Systemwechsel keinen Sinn und es würden neue Fehlanreize geschaffen.
Versicherungsinstitutionen
IVSK, KKAK, VVAK, SSV, ASIP und SKPE sprechen sich alle für das Modell mit ganzer Rente ab einem IV-Grad von 70% aus. Einerseits sei die Verwertung der Restarbeitsfähigkeit bereits bei einem IV-Grad von 70% schwierig, andererseits führten Reduktionen bei den