Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 55Fedlex · Ergebnisbericht

Leistungen zu Mehrkosten bei den Ergänzungsleistungen. Die SUVA gibt lediglich zu bedenken, dass das Modell mit einer ganzen Rente ab einem IV-Grad von 80% in der UV zu höheren Komplementärrenten führt.

Behindertenorganisationen

Die Behindertenorganisationen sprechen sich ausnahmslos für das Modell mit einer ganzen Rente ab 70% IV-Grad aus. Diese Variante erweist sich einerseits als kostenneutral und hält die Auswirkungen für die am stärksten eingeschränkten Personen möglichst klein. Ausserdem entspreche diese Variante dem letzten Stand im Rahmen der parlamentarischen Diskussion der IV-Revision 6b, bevor diese in der Schlussabstimmung scheiterte. Zudem finden auch Personen, welche nominell noch 30% erwerbsfähig sind, oft keine ihren Fähigkeiten entsprechende Stelle.

Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmer

Bei den weiteren interessierten Kreisen sind die meisten für die Variante mit einer ganzen Rente ab 70% IV-Grad. So verhindere nur diese Variante, dass die Veränderungen durch den Systemwechsel für die Personen mit den stärksten Einschränkungen möglichst gering ausfielen. Ausserdem seien die Wiedereingliederungschancen bei einem Invaliditätsgrad von 70% praktisch unrealistisch. Diese Variante sei zudem kostenneutral, Einsparungen seien für die IV aktuell nicht mehr nötig.

Vier Vernehmlassungsteilnehmer sind dagegen für die Variante mit einer ganzen Rente ab einem Invaliditätsgrad von 80%, weil sich ansonsten das Potenzial des Systems nicht abholen lasse und anders ein Systemwechsel keinen Sinn machen würde. Zudem müsse die Schwelle zum Verzicht auf die Bestrebung der Verwertung der Restarbeitsfähigkeit möglichst hoch angesetzt werden.

c) Einführung des Rentensystems nur für Neurenten Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 2 0 0 2022

Pol. Parteien 1 0 0 45

Städteverband etc. 1 0 0 01

Dachverbände Wirtschaft 4 0 0 15

Versicherungsinstitutionen 2 0 0 35

Behindertenorganisationen 4 8 0 012

Weitere und nicht Eingeladene 11 9 1 425

Total 25 17 1 3275

Anteil 33% 23% 1% 43% 100%

56% der Vernehmlassungsteilnehmenden sprechen sich für oder eher für die Massnahme aus, während 44% sie ablehnen oder eher ablehnen.

Die Mehrheit der die Massnahme Ablehnenden verlangt, dass das neue Rentensystem auch auf die laufenden Renten angewendet werden soll unter Einhaltung einer angemessenen Übergangsfrist (drei bis fünf Jahre). Sowohl unter den Befürwortern als auch den Gegnern eines linearen Rentensystems wurde die Forderung nach Besitzstandgarantie anstatt wie vorgeschlagen ab Alter 60 bereits ab einem Alter von 50 Jahren (SP, Agile, Avanti donne, Retina Suisse) oder ab 55 Jahren (NE, BDP, SAV, IVSK, SVV, Inclusion Handicap und fünf weiteren Teilnehmenden) laut.