Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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Kantone

Eine grosse Mehrheit der Kantone (20/22) lehnt eine Anwendung der neuen Bestimmungen nur auf Neurenten ab (ZH, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VS, NE, GE, JU). Zwei Kantone befürworten die Massnahme ohne Begründung (LU und VD) und vier Kantone haben auf eine Stellungnahme verzichtet (BE, UR, FR, BS).

Zu den Hauptargumenten der Gegner dieser Massnahme gehört die parallele Führung zweier Rentensysteme während mehrerer Jahrzehnte. Der administrative Aufwand und die Kosten für die Beibehaltung zweier Systeme und somit auch des entsprechenden Knowhows während einer so langen Zeit werden als unverhältnismässig erachtet. Dies würde zudem zu einer beträchtlichen Ungleichbehandlung der Versicherten führen und nicht nur Unverständnis sondern auch Rechtsunsicherheit verursachen. Die Mehrheit der Kantone schlägt deshalb vor, das neue System auch auf die laufenden Renten anzuwenden, gegebenenfalls unter Ansetzung einer Übergangsfrist von fünf Jahren (ZH, OW, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, GR, AG, TI, VS, NE, GE, JU). NE ist schliesslich der Auffassung, Versicherte sollten bereits ab 55 statt ab 60 Jahren eine Besitzstandsgarantie erhalten.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Vier von fünf politischen Parteien (BDP, CVP, FDP, SVP) sind wie die Kantone der Meinung, das neue Rentensystem müsse auch auf laufende Renten angewandt werden, für die FDP unter Ansetzung einer Übergangsfrist von fünf Jahren, weil das parallele Führen zweier Systeme über mehr als 40 Jahre nicht sinnvoll sei und einen beträchtlichen Mehraufwand an Administration darstelle. Die SPS befürwortet ein stufenloses Rentensystem nur für Neurenten und lehnt jegliche Anwendung zuungunsten der laufenden Renten vehement ab. BDP und SPS sind sich einig, dass für Versicherte ab 50 Jahren (SPS) bzw. ab 55 Jahren (BDP) eine Ausnahmeregelung gelten müsse.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Nur der Schweizerische Gemeindeverband hat Stellung genommen. Er begrüsst die Massnahme ohne Begründung.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

SGV, SGB, Travail.Suisse und FER unterstützen die Massnahme. Travail.Suisse räumt ein, dass die Parallelität von zwei Systemen einen beträchtlichen zusätzlichen Aufwand bedeuten und auf Unverständnis stossen würde, ist jedoch der Auffassung, dass «ohne diese Besitzstandsgarantie ein solcher Systemwechsel keine Akzeptanz finden dürfte». Auch der

sgv/usam ist mit grosszügigen Übergangsbestimmungen einverstanden, «um die politische Akzeptanz der Variante 80 Prozent zu erhöhen und um möglichst wenig aktuelle Versicherte schlechter zu stellen».

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist der Meinung, das neue System sei mit einer Übergangsfrist von drei Jahren auch auf bestehende Renten anzuwenden, wobei für Versicherte ab 55 Jahren eine Besitzstandsgarantie gelten solle. Nur so könne das neue Rentensystem seine volle Wirkung entfalten und liessen sich das parallele Führen zweier Systeme während mehrerer Jahrzehnte sowie der damit verbundene administrative Mehraufwand vermeiden.

Versicherungsinstitutionen

Zwei von fünf Versicherungsinstitutionen befürworten die Einführung des neuen Rentensystems nur für Neurenten. ASIP und SKPE unterstützen die Massnahme, weil «dadurch belas-