Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/26: Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 42 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht

tung müsse sich mit einer globalen Altersangabe, der vom Versicherer gelieferten Geschlechtsangabe und einem Code begnügen, ohne Geburtsdatum und AHV-Nummer (Letztere ermögliche zu leicht Rückschlüsse auf den Namen der versicherten Person). Zudem fehle die Beschreibung der Methode, welche die Anonymität garantieren soll. Die VSÄG empfiehlt, dass die FMH zumindest solide Garantien zum Verfahren einfordern solle, wenn schon die vollständige Anonymisierung nicht zu haben sei.

Assura, curafutura und santésuisse merken an, dass die Angabe des Geschlechts fehle, um die Person der richtigen Risikoklasse zuteilen zu können. Sie regen deshalb an, dieses Kriterium in die Liste in Absatz 1 aufzunehmen.

Betreffend Buchstabe e gibt Assura an, dass sie zurzeit nicht in der Lage sei, diese Daten für sämtliche Rechnungen, die sie übernimmt, zu liefern, und zwar vor allem aus den beiden folgenden Gründen:

 Aufgrund eines ihrer Verarbeitungsprozesse verfügt Assura nicht über den GTIN-Code sowie die Anzahl Packungen. Bis zum heutigen Tag habe sie diese Informationen nie benötigt. Dies bedeute, dass ihr rund 20 Prozent der Informationen fehlten. Assura ist derzeit daran, die Verarbeitungsprozesse anzupassen. Aufgrund der sehr kurzen Frist und angesichts der Masse an betroffenen Rechnungen sei jedoch nicht sicher, dass die IT-Systeme bis Ende 2016 angepasst seien.

 Selbst wenn die geplante Anpassung in der genannten Frist umgesetzt werden könnte, bleibe die Problematik des hohen Anteils an Versicherten mit hoher Franchise in Verbindung mit dem System des Tiers garant bestehen. Versicherte, die ihre Franchise nicht erreichen, würden ihre Rechnungen weiterhin nicht einschicken. Damit wird Assura – unabhängig von ihren Prozessen – ein Teil der Medikamentenkosten und damit ein Teil der GTIN-Codes und Anzahl Packungen fehlen. Aus diesen Gründen fordert Assura eine Analyse des Zusammenwirkens zwischen PCG, hohen Franchisen und dem Tiers garant.

Gemäss curafutura könnte die alleinige Abstützung auf den GTIN-Code in der Anfangsphase zu Problemen führen. Die Einführung des GTIN-Codes sei zwar vorgesehen, jedoch noch nicht etabliert. Deshalb sollte als Übergangslösung der Pharmacode als Alternative zum GTIN-Code vorgesehen werden. Weiter ist curafutura der Ansicht, dass aus Datenschutzsicht die Lieferung der AHV-Nummer, trotz Pseudonymisierung, problematisch sei. Die AHV-Nummer sollte deshalb nur geliefert werden, wenn dies absolut notwendig ist. Dies sei bei versicherten Personen der Fall, die den Versicherer wechseln. Bei allen anderen versicherten Personen genüge die interne Versicherungsnummer. Für Versicherte mit unterjährigem Wechsel des Wohnkantons müsse zusätzlich nach Anzahl Monate pro Wohnkanton differenziert werden. Curafutura schlägt folgende Ausgestaltung des Absatzes 1 vor:

1 Für die Gruppierung der Daten und die Berechnung des Risikoausgleichs muss der Versicherer der Gemeinsamen Einrichtung nach deren Weisungen und in pseudonymisierter Form pro versicherte Person folgende Daten liefern:

a. Wohnkanton;

b. Versichertennummer;

c. Versichertennummer der AHV für Versichererwechsler;

d. Geburtsjahr;

e. Geschlecht;

f. Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim;

g. GTIN-Code, Anzahl Packungen und Bruttoleistungen für Arzneimittel;

h. Anzahl Monate pro Wohnkanton, während deren die Person bei ihm versichert ist;

i. Bruttoleistungen;

j. Kostenbeteiligungen.

Groupe Mutuel weist darauf hin, dass die Vollständigkeit der zu liefernden Daten derzeit aufgrund verschiedener Faktoren, wie beispielsweise unvollständiger oder nicht eingereichter Rechnungen, nicht garantiert werden könne, was letztendlich die Gruppierung der Daten qualitativ beeinträchtige.