Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/35: Urheberrechtsgesetz (URG) · 100 Seiten
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3.3 Alternative Regelungen
Es besteht immer die Möglichkeit, die Situation beim Status Quo zu belassen. Die AGUR12 hat sich aber klar für eine Modernisierung des Urheberrechts ausgesprochen. Dementsprechend ist der Status quo kein gangbarer Weg.
3.4 Zweckmässigkeit im Vollzug
Die vorgeschlagenen Änderungen sind teils mit zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden. Dieser wird bei den neuen Pflichten der Hostingdienstleister zu einem grossen Teil vom IGE getragen. Zudem sind die Anreizstrukturen möglichst so ausgelegt, dass der zusätzliche Aufwand von denjenigen zu übernehmen ist, die sich davon einen höheren Nutzen versprechen. Sollte die Massnahme keine Wirkung zeigen, ist davon auszugehen, dass sie relativ schnell eingestellt wird. Bei der Umsetzung anderer Massnahmen (z.B. beim Verleihrecht oder bei der Forschungsschranke) kann auf die bestehende Infrastruktur der Verwertungsgesellschaften zurückgegriffen werden.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates
4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Der Entwurf ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 2012162 zur Legislaturplanung 2011-2015 vorgesehen, noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012163 über die Legislaturplanung 2011-2015 angekündigt. Er ist aber in der Legislaturplanung 2015-2019 vorgesehen und der Leitlinie 1, Ziel 2164 zugeordnet.
4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates
Der Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2011-2015 nennt als Massnahme zur Erreichung des Ziels 17165 auch die Verabschiedung der Kulturbotschaft 2016- 2019. Die Kulturbotschaft (S. 42) anerkennt im Kapitel zur Literatur, dass die Digitalisierung zu neuen Herausforderungen führt. Es sei deshalb wichtig, dass die Schweiz die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich genau verfolge und sich aktiv daran beteilige. Dazu gehöre auch der Schutz der Urheberrechte.
Die Vorlage trägt diesem Anliegen Rechnung. Sie geht allerdings insoweit über die in der Kulturbotschaft formulierte Massnahme hinaus, als dass alle Urheber und nicht nur die Autoren und Übersetzer betroffen sind.
162 BBl 2012 481
163 BBl 2012 7155
164 Die Schweiz sorgt für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland und unterstützt so ihre Wettbewerbsfähigkeit.
165 Die gesellschaftliche Kohäsion wird gestärkt und gemeinsame Werte werden gefördert.