Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/35: Urheberrechtsgesetz (URG) · 100 Seiten
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Weitere Massnahmen
Die Auskunftspflicht der Werknutzer gegenüber den Verwertungsgesellschaften führt dazu, dass für den Datenaustausch einheitliche Softwarestandards gelten werden. Infolgedessen fallen die Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften geringer aus, was schliesslich zu höheren Zahlungen zugunsten der Urheber führt. Gegebenenfalls müssen die Werknutzer ihre Software anpassen, was mit Kosten verbunden ist.
Massnahmen zur besseren Durchsetzung der bestehenden Rechte
Den Hostingdienstleister wird vorgeworfen, dass sie mit der von ihnen bereitgestellten Infrastruktur der Piraterie Vorschub leisten. Die Überwachung der bei ihnen abgelegten Inhalte kann aufwändig sein. Brancheninsider schätzen für grosse Anbieter einen Personalaufwand von bis zu 15 Vollzeitstellen. Der Branchenverband Swiss Internet Industry Association (SIMSA) reagierte auf die Vorwürfe mit einem Code of Conduct, dem die meisten seiner 68 Mitglieder angeschlossen sein dürften148. Da der Code of Conduct die neu zu implementierenden Regeln bereits umfasst, ändert sich die Situation lediglich für diejenigen Unternehmen, die den Code of Conduct bisher nicht unterschrieben haben. Dies dürfte bei diversen kleineren Unternehmen der Branche der Fall sein. Sie werden die entsprechenden Sorgfaltspflichten einführen müssen, was mit einigem Aufwand verbunden sein wird.
Die Administration der Liste mit den zu sperrenden Angeboten und die Koordination der Aufklärungshinweise an die Benutzerinnen und Benutzer wird insgesamt rund eine 60 Prozent-Stelle beim IGE beanspruchen. Da sich das IGE selbst finanziert, werden keine Steuergelder in Anspruch genommen.
Der Aufwand, den die Hostingdienstleister mit dem Zustellen der aufklärenden Hinweise haben werden, wird von den Rechteinhabern entschädigt. Letztere werden die Hinweise beantragen (und finanzieren), solange sich ihr Umsatz damit mindestens im Umfang der Kosten erhöht. Ein Rückgang der Anträge wäre somit ein eindeutiges Signal für das Nachlassen der Piraterie.
Massnahmen (Schranken) im Interesse der Öffentlichkeit
Leerträgervergütung
In der Regel ist Musik, die auf ein Speichermedium kopiert wird, nicht ausdrücklich für einen solchen Kopiervorgang lizenziert. Diese Form der Nutzung wird durch die Leerträgervergütung kollektiv abgegolten. Direkte Downloads aus einem Internet-Musik-Shop wie iTunes, Amazon oder Exlibris hingegen wurden bei der Festlegung der Höhe der Leerträgervergütung bereits berücksichtigt. Beim Kauf eines Musikstücks im Internet wird in der Regel auch die Lizenz erworben, das Stück auf mehreren Geräten abzuspeichern. Insbesondere iTunes aber auch Amazon erlauben solche Mehrfachspeicherungen. Je nach Quelle hat iTunes bei den Musikdownloads
148 Im Jahresbericht 2014 der SIMSA (vgl. S. 21) ist die Rede von 40 zum Code of Conduct befragten Unternehmen. Allerdings umfasst gemäss dem Betriebs- und Unternehmensregister des Bundesamtes für Statistik die Branche «Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten» (NOGA 631100) 304 institutionelle Einheiten.