Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

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vielmehr darum gehen, die vorhandenen Kapazitäten möglichst effizient zu nutzen. Die heute gültige Zugangsregelung verpflichtet ausschliesslich marktbeherrschende Anbieterinnen von Fernmeldediensten, Zugang zu ihren Kabelkanalisationen zu gewähren. Es gibt keine Pflicht für andere Unternehmen mit Infrastrukturen, welche zum Aufbau von Kommunikationsnetzen geeignet sind, deren Mitbenutzung anzubieten, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Eine derartige Verpflichtung dürfte einem raschen und insbesondere effizienten Ultrahochbreitbandausbau gute Dienste erweisen.19

Liegenschaftseigentümer lassen sich bei der Fiber to the Home (FTTH)- Erschliessung die Hausinstallation oftmals durch FDA finanzieren. Die FDA bedingen sich im Gegenzug ein langfristiges, exklusives Zugangsrecht aus. Wenn nicht sichergestellt werden kann, dass auch andere FDA Zugriff auf Hausinstallationen erhalten können, besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten eingeschränkt werden könnte.

Ausserdem ist die Tendenz festzustellen, dass Wohnungen nur noch mit einem Anschluss (meist Glasfaser) und nicht mehr wie früher mit zwei Anschlüssen (Koaxial- und Kupferkabel) erschlossen werden, obwohl FDA in gewissen Fällen bereit wären, auf eigene Kosten einen zweiten Anschluss zu installieren.

Ziele

Die mit der asymmetrischen Zugangsregulierung erreichten, den Wettbewerb begünstigenden Rahmenbedingungen sollten grundsätzlich erhalten bleiben. Es sollen jedoch festgestellte Defizite behoben werden:

- Einerseits soll das Verhandlungsprimat mit geeigneten flankierenden Massnahmen korrigiert werden. Dies ohne vom Grundsatz der Geltung des Verhandlungsprimats abzuweichen. Damit soll auch die Vorhersehbarkeit der Regulierung erhöht werden.

- Weiter sollen die Grundlagen geschaffen werden, damit die Regulierungsbehörde flexibel auf die sich stellenden Wettbewerbsprobleme reagieren kann. Die Wahrscheinlichkeit von Regulierungsfehlern soll reduziert werden.

- Zudem gilt es, regulierte Märkte und Regulierungsinstrumente zu entflechten, damit nur dort Marktabklärungen getroffen werden, wo es erforderlich ist.

Mit einem neuen symmetrischen Zugangssystem sollen Investitionen und der Ausbau von Hochbreitbandnetzen kosteneffizient sowie möglichst rasch und flächendeckend erfolgen können. Brachliegende Kapazitäten von Infrastrukturen sollen verstärkt genutzt und unnötige Duplizierungen von Fixkosten und Baueingriffe vermieden werden.

Die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten soll künftig erhöht und nicht durch Exklusivrechte auf Hausinstallationen beeinträchtigt werden.

19 Im Breitbandatlas des BAKOM (2015f) und der Kantone wird der aktuelle Stand der Breitbandversorgung in der Schweiz unter anderem nach der lokal verfügbaren Anschlusstechnologie, den (Upload- und Download-)Geschwindigkeiten oder der Anbieteranzahl dargestellt. Es ist mit weiteren Investitionen in den Ausbau insbesondere von Ultrahochbreitband zu rechnen.