Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten
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Die Problemstellung für das BAKOM besteht einerseits darin, dass die Teilnahme des BAKOM an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Internet-Gouvernanz nicht explizit im FMG geregelt ist. Andererseits werden zwar die zwischenstaatlichen Organisationen weitestgehend über Mitgliederbeiträge finanziert, nicht jedoch die teilweise in Genf stattfindenden Multistakeholder-Prozesse. Diese werden fast ausschliesslich über freiwillige Beiträge aus allen Anspruchsgruppen finanziert. Die Beiträge der einzelnen Akteure (Regierungen, Unternehmen, technische Institutionen, etc.) bewegen sich dabei in der Regel in der Grössenordnung von fünf- oder sechsstelligen Frankenbeträgen pro Jahr oder es werden (materielle) Dienstleistungen im entsprechenden Gegenwert erbracht.
Ziele
Vor diesem Hintergrund besteht das Ziel der Revision des FMG darin, den Fortbestand und die Kontinuität des derzeitigen Systems, das sich bestens bewährt hat, zu sichern. Die Rechtssicherheit und die Transaktionen müssen gewährleistet sein, um zu vermeiden, dass das System der Adressierungselemente nicht aufgrund einer ungenügenden formellgesetzlichen Grundlage vor Gerichtsinstanzen angefochten wird.
Im Bereich delegierte Aufgaben soll die Wahrscheinlichkeit von in der Dauer (zu) langer Ausfälle bei der Verwaltung von Adressierungselementen verkleinert werden.
Im Bereich Verzeichnisdienste soll das beschriebene Defizit mit einer wenig restriktiven Transparenzmassnahme behoben werden. Konsolidierungen unter den Anbieterinnen von öffentlichen Verzeichnisdiensten und eine teils feststellbare Konkurrenz durch Internet-Suchmaschinen oder soziale Netzwerke sprechen derzeit gegen restriktivere Eingriffe.
Im Bereich Internet-Gouvernanz sollen die Schweizer Interessen effektiver eingebracht werden können. Neben einer generellen Verbesserung des FMG in diesem Bereich soll sich das BAKOM mittels einer gesetzlichen Grundlage finanziell an den Multistakeholder-Prozessen internationaler Organisationen beteiligen können. Damit soll nicht zuletzt Genf als Standort für die Internet-Gouvernanz gestärkt werden.
1.1.1.5 Vorleistungsmärkte und Netzzugang
Am 1. Januar 1998 trat das FMG in Kraft. Ziel war es, den historisch monopolistischen Fernmeldemarkt in einen Wettbewerbsmarkt zu überführen. Das FMG hat den Zweck Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Wettbewerb ermöglicht und begünstigt wird und der Bevölkerung und der Wirtschaft dadurch vielfältige, preiswerte, qualitativ hoch stehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden. Insbesondere eine günstige Breitbandentwicklung kann gemäss ITU (International Telecommunication Union; 2012) das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) über verschiedene Wege positiv beeinflussen (z. B. mittels Produktivitätserhöhungen aus effizienteren Prozessen in Unternehmen). Eine besondere Rolle kam und kommt der Regulierung des Zugangs zur Infrastruktur des ehemaligen Staatsunternehmens PTT (heutige Swisscom) zu. Die Zugangsregulierung hat zum Ziel, den Wettbewerb im Endkundenmarkt zu fördern und gleichzeitig den Ausbau neuer Infrastrukturen zu begünstigen. Den bisher erreichten Stand des Wettbewerbs gilt es zu sichern, weshalb mit der Vorlage punktuell Unzulänglichkei-