Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

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Dienste beziehen müssen, die sie nicht wollen, und dafür dann auch noch mehr zahlen müssen als sie vermutlich für einzelne Dienste des Bündels zahlen würden. Viele wünschen sich z. B. lediglich einen Internetanschluss, um über diesen Anschluss alternative Angebote (bspw. im Bereich VoIP-Telefonie oder Web-TV) in Anspruch nehmen zu können. Teils ist jedoch bei fast allen Internetangeboten derselben Anbieterin zumindest ein einfaches TV-Angebot enthalten. In einem solchen Fall wäre ein Kunde, dessen Präferenzen zu TV mit Web-TV genügend befriedigt sind, unter Umständen besser gestellt, wenn im Preis des Internetangebots kein TV-Angebot enthalten wäre. Ein Wechsel zu einer für den Netzanschluss alternativen Anbieterin kann gleichzeitig mit relativ hohen Kosten verbunden sein, z. B. aufgrund der Wechselkosten (z. B. Umstellungszeit, Anpassungen bei der Elektronik, ggf. Anpassungen bei der Hausinstallation etc.) oder da ev. die lokale Verfügbarkeit eines in der Leistung (z. B. gewünschte Bandbreite des Internetangebots) vergleichbaren Konkurrenzangebots eingeschränkt ist. Die FDA, welche ihre Dienste teils nur via Bündelung in den Markt einführen, schränken die Kundinnen und Kunden faktisch in der Wahl, sich bei einem Teil des Bündels für ein für unter Umständen geeigneteres Angebot der Konkurrenz zu entscheiden, ein.

Weiter sieht das FMG den Kinder- und Jugendschutz derzeit nicht als Ziel vor. Der Bundesrat kann in den auf dem FMG basierenden Verordnungen keine Kinder- und Jugendschutzregeln erlassen. Gemäss der JAMES-Studie (Willemse, I. et al. 2014) besitzen jedoch 95% der 12- bis 19-Jährigen ein Smartphone und verfügen damit grundsätzlich über einen gegenüber einem stationären PC schwerer kontrollierbaren Internetzugang. Die Verstärkung des Kinder- und Jugendschutzes im Bereich Telekommunikation wird auch politisch verlangt (Motion Savary 11.3314 "Pornographie im Internet. Vorbeugend handeln").

Es gibt bereits eine Vielzahl von (kostenlosen) Kinder-/Jugendschutzfiltern von Geräte- und Programmherstellern, von den FDA und von Elternvereinigungen. Gemäss einer repräsentativen Befragung von Schweizer Eltern20 schätzen diese ihre Kompetenz im Umgang mit Kinder-/Jugendschutzfiltern mehrheitlich als schwach oder schlecht ein. Die Orientierung im vielfältigen Filterangebot fällt ihnen somit schwer. Es hat sich zudem gezeigt, dass 71% der Eltern, deren Kinder Mobiltelefone verwenden, beim Kauf des Mobiltelefons für ihr Kind gar nicht und weitere 8% nur oberflächlich hinsichtlich der Möglichkeiten zum Kinder- und Jugendschutz beraten worden sind. Dies, obwohl sich die wichtigsten Mobilfunkbetreiber im Rahmen des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikation (asut) mit der Brancheninitiative für verbesserten Jugendmedienschutz dazu verpflichtet haben, Kundinnen und Kunden bei Vertragsabschluss (Mobilfunkabonnement oder Internet-Access-Vertrag) über den Jugendschutz zu informieren. Ein Mangel liegt daher bei der Information über Möglichkeiten zum Kinder- und Jugendschutz. Solche Möglichkeiten können die Auswahl, Installation und Einstellung von Filtern sein. Aber auch auf andere Handlungsmöglichkeiten könnten Eltern hingewiesen werden.

Die Kundinnen und Kunden der FDA benötigen weiter bessere Informationen über die Qualität der Dienste, insbesondere die Qualität des Internetzugangs, um eine informierte Entscheidung für eine Anbieterin treffen zu können. Sie wissen beim Vertragsabschluss kaum, wie die tatsächliche Bandbreite der angebotenen Internetzugänge ist. Zwar bieten die grossen Anbieterinnen von Internetzugängen (Swisscom, upc cablecom, Sunrise und Salt) ihren bestehenden Kundinnen und

20 Die Befragung wurde im Rahmen von Latzer et al. (2015) durchgeführt.