Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten
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Kunden an, die Bandbreite zu messen, sie veröffentlichen aber keine Statistiken, welche potenziellen Kundinnen und Kunden als Grundlage für die Wahl der Anbieterin dienen können. Sowohl bestehende als auch potenzielle Kundinnen und Kunden wissen nicht, ob und welche Einschränkungen und Differenzierungen ihre Internetzugangsanbieterin beim Datentransport tatsächlich anwendet. Durch das Bevorzugen oder Blockieren von bestimmten Diensten sind die Kundinnen und Kunden nicht mehr frei, selbst zu wählen, welche Dienste und Inhalte sie über den Internetzugang nutzen wollen,. In Frankreich kam z.B. gemäss BAKOM (2014) eine Untersuchung der Regulierungsbehörde ARCEP (Autorité de régulation des communications électroniques et des postes) zum Schluss, dass Google-Inhalte (insb. YouTube) unter anderem deswegen in schlechter Qualität bei den Endkunden des Internet Service Providers (ISP) Free ankamen, weil die Kapazität des direkten Peering zwischen Free und Google ungenügend war. Free hatte seinen Kundinnen und Kunden vorgeschlagen, statt YouTube den Free-eigenen Videodienst Dailymotion zu benutzen.
Ziele
Anbieterinnen sollen verpflichtet werden, unerbetene Werbeanrufe mit dem Einverständnis der angerufenen Kundinnen und Kunden auf Netzebene zu filtern. Sie müssen ihren Kundinnen und Kunden zudem eine einfach handhabbare Filterlösung für den jeweiligen Anschluss anbieten, was auch eine individuell auf den jeweiligen Anschluss zugeschnittene Filterung ermöglichen soll. Diese Massnahmen sollen insbesondere auch dann eine effizientere Bekämpfung unerwünschter Werbeanrufe ermöglichen, wenn die Anrufe im Ausland generiert werden.
Personen sollen nur die Werbeanrufe erhalten, die sie auch erhalten wollen. Werbeanrufe sollen aber auch nicht komplett illegal sein, sondern unter Einhaltung der geltenden Vorschriften weiterhin getätigt werden können. Der lauterkeitsrechtliche Schutz soll in Zukunft auch für Personen ohne Telefonverzeichniseintrag gelten. Damit sollen sie vor einer Veröffentlichung ihrer Telefonnummer geschützt sei und gleichzeitig den Schutz des Sterneintrags geniessen.
Die Kundinnen und Kunden sollen aus einer möglichst breiten Palette an Kommunikationsdienstleistungen unterschiedlicher Anbieterinnen auswählen und je nach Bedürfnis kombinieren können. Die Verpflichtung, bestimmte Dienste aus einem Bündel auch einzeln anbieten zu müssen, soll nicht länger an eine Marktbeherrschung geknüpft sein.
Kinder und Jugendliche sollen vor den Gefahren durch Fernmeldedienste besser geschützt werden. Der Bundesrat soll die Möglichkeit erhalten, bei Bedürfnis die entsprechenden Schutzbestimmungen für Jugendliche erlassen zu können, gerade wenn die Selbstregulierungsmassnahmen der Branche alleine nicht genügen oder entsprechende Bemühungen der Anbieterinnen fehlen.
Den Kundinnen und Kunden sollen z. B. beim Entscheid für den Kauf einer Dienstleistung (insb. Internetangebote) Informationen zur Dienstequalität zur Verfügung stehen.
Die Transparenz bzgl. der Behandlung von Diensten auf Netzebene soll erhöht werden. Dies schliesst nicht aus, dass Anbieterinnen bestimmte Dienste bevorzugen. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen aber die nötigen Informationen