Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 24Fedlex · Erläuternder Bericht
hauses an das eigene Netz verwehrt wird. Die Vorlage sieht deshalb vor, dass Netzbetreiberinnen Anspruch auf Erschliessung des Gebäudezugangspunkts und auf Mitbenutzung der gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen haben.
1.2.3 Staatliche Ressourcen für den Telekombereich
Der Bund stellt der Telekombranche mit dem Frequenzspektrum und den Adressierungselementen, inklusive Internet-Domains, Ressourcen zur Verfügung, die für die Erbringung von zeitgemässen Fernmeldediensten unverzichtbar sind. Auch in diesem Bereich wird das FMG aktualisiert.
Im Bereich der Frequenznutzung wird eine in den EU-Ländern bereits umgesetzte Flexibilisierung vorgeschlagen. Künftig ist für die Nutzung des Frequenzspektrums eine Funkkonzession nur noch erforderlich, wenn sie gesetzlich vorgesehen ist. In allen andern Fällen kann das Frequenzspektrum im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden. Zudem soll durch die Schaffung von neuen gesetzlichen Grundlagen der Frequenzhandel und die Möglichkeit der gemeinsamen Infrastrukturnutzung begünstigt werden.
Obwohl für das gute Funktionieren des Internets unverzichtbar, haben Domains und Domain-Namen des Internets bisher keine explizite formell-gesetzliche Verankerung gefunden. Dies soll sich nun ändern. Die heute in der Verordnung über Internet-Domains (VID) enthaltenen, grundlegendsten Bestimmungen werden ins FMG übernommen. Zudem wird dem BAKOM die Möglichkeit eingeräumt, notfalls ein geeignetes Unternehmen mit der Verwaltung der unter die schweizerische Hoheit fallenden Domains zu verpflichten, sollte sich niemand freiwillig dafür zur Verfügung stellen.
1.2.4 Kundinnen und Kunden im Mittelpunkt
Kundinnen und Kunden sollen aus einer möglichst breiten und attraktiven Angebotspalette das für sie passende Angebot in freier Willensbildung und ohne unerwünschte Nebeneffekte auswählen können. Diesem Ziel dienen verschiedene Revisionsvorschläge: Massnahmen zur besseren Bekämpfung des unerwünschten Telemarketing; Möglichkeit, die in einem Bündel angebotenen Dienste auch einzeln in Anspruch nehmen zu können; Anspruch auf Beratung über technische Jugendschutzmassnahmen beim Kauf von Endgeräten für die eigenen Kinder; Transparenzvorschriften beim internationalen Roaming sowie im Zusammenhang mit der Netzneutralität.
Für das internationale Roaming ist zudem eine Bestimmung vorgesehen, die dem Bundesrat Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs einräumt. Dazu gehören etwa auch Preisobergrenzen, die im Falle des Abschlusses internationaler Vereinbarungen festgelegt werden könnten.
Im Bereich der Netzneutralität soll vorerst von einer weitergehenden Regelung abgesehen werden. Zur Schaffung von Transparenz sollen die Anbieterinnen gegenüber ihren bestehenden und potenziellen Kundinnen und Kunden sowie der Behörde