Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

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würde infrage gestellt. Ausserdem wären viele Streitigkeiten zwischen der marktbeherrschenden Anbieterin und anderen FDA über die neuen Bedingungen zu erwarten.

Alternativ zum einseitigen Zugang von FDA auf die Kabelkanalisation von Anbieterinnen alternativer Infrastrukturen (Strom, Gas etc.) könnte zudem ein gegenseitiger Zugang gewährt werden. Dafür erschien jedoch die FMG-Revision unpassend, da ein solcher Zugang nicht mehr den Zielen des FMG dienen würde.

Mitbenutzung gebäudeinterner Anlagen auf transparente und nichtdiskriminie-

rende Weise, sowie zu angemessenen Preisen (Art. 35b)

Auch der Zugang zu Hausinstallationen ist als asymmetrische Regulierung denkbar. Bei Hausinstallation handelt es sich nach Nett, L./Stumpf, U. (2011) jedoch um essentielle Einrichtungen, die unter Umständen von einer Vielzahl von Eigentümern kontrolliert werden.26 Unter diesen Umständen rechtfertigt sich eine symmetrische Regulierung eher als eine asymmetrische. Wesentliche Einrichtungen werden traditionellerweise mittels einer Verpflichtung, eine Einrichtung Dritten diskriminierungsfrei zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen, reguliert. Weiter kann mit einer einzigen pauschalen Massnahme der Zugang zu den Einrichtungen einer Vielzahl von Eigentümern sichergestellt werden. Damit finden Netzbauer überall Zugang zu den Hausinstallationen, was zur Planungssicherheit beiträgt. Bei einer symmetrischen Regulierung fällt weiter der administrative Aufwand deutlich geringer aus als bei einer asymmetrischen Regulierung, bei welcher jeder einzelne Hauseigentümer individuell als marktbeherrschend erklärt werden muss und langwierige Verfahren sowie entsprechende Rechtsunsicherheit zu erwarten sind. Eine symmetrische Verpflichtung bietet ausserdem den Vorteil, dass den Marktteilnehmern mehr Freiheit bei der Ausgestaltung ihrer Vereinbarungen über die Mitbenutzung von Hausinstallationen gewährt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist die symmetrische Regulierung besser geeignet, die Ziele der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie eines funktionierenden Wettbewerbs zu erreichen, gleichzeitig jedoch nicht unangemessen in die Wirtschaftsfreiheit der Akteure einzugreifen.

1.3.2.6 Konsumenten- und Jugendschutz

Ausdehnung der Pflicht für FDA zur Bekämpfung von Spam auf Werbeanrufe und Pflicht für Callcenter, zu prüfen, ob die Telefonnummern ihrer Adressaten im Telefonverzeichnis enthalten sind, sowie eine Rufnummer anzuzeigen, die im Telefonverzeichnis eingetragen ist und zu deren Nutzung sie berechtigt sind (Art. 45a FMG und 3 UWG)

In der Schweiz gilt zurzeit mit dem Sterneintrag eine grundsätzliche Werbeerlaubnis mit Ausnahmeverbot ("opt-out"). Dieses Modell ist im Ausland weit verbreitet (Australien, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,

26 Für Nett, L./Stumpf, U. (2011) handelt es sich bei Hausinstallationen eindeutig um eine essential facility. Dementsprechend ist die Auferlegung einer symmetrischen Regulierung regulierungsökonomisch sinnvoll.