Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten
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Schaffung von Rechtsgrundlagen für Network-Sharing (Art. 24d Abs. 5)
Die Klärung bzgl. Möglichkeiten von Netzkooperationen fördert die Transparenz seitens der Verwaltungsbehörden.
Einführung einer Sanktionsmöglichkeit bei der Bereitstellung auf dem Markt von nicht konformen, die Telekommunikation störenden elektrischen Geräten (Art. 55 EleG)
Mit dieser Anpassung zu den elektrischen Geräten, die Störungen verursachen können, kann die Vollzugstauglichkeit erhöht werden. Betroffene Geräte können am Zoll beschlagnahmt werden.
1.6 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Mit dem vorliegenden Vorentwurf zur Revision des FMG können die durch die Motion Savary 11.3314 "Pornografie im Internet. Vorbeugend handeln" angestrebten Ziele erreicht werden. Ebenfalls berücksichtigt werden die Motionen Schweiger 06.3170 "Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken" und Hochreutener 06.3554 "Ausdehnung der Motion Schweiger auf Gewaltdarstellungen".27
2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
Ingress
Der Ingress verweist auf die Verfassung vom 29. Mai 1874 (aBV), die durch die Verfassung vom 18. April 1999 (BV) ersetzt wurde. Deshalb muss der Ingress entsprechend angepasst werden. Artikel 36 aBV entspricht Artikel 92 BV.
Ersatz von Ausdrücken
Verschiedene Artikel mussten an die neue EU-Terminologie im Bereich der Vermarktung von Produkten (neuer Rechtsrahmen oder "New Legal Framework"28) angepasst werden. In den EU-Regelungen wird von "Bereitstellung auf dem Markt" gesprochen, was derzeit im FMG dem Inverkehrbringen entspricht. Letzteres wird wiederum als erstmaliges Bereitstellen eines Produktes auf dem Markt definiert. Diese Änderung ist eine Folge der Übernahme der EU-Richtlinie 2014/53/EU29 in das Schweizer Recht und der Aktualisierung des sektoralen Anhangs des Abkom-
27 Siehe Kapitel 2 unten, Kommentare zu Art. 46a.
28 Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten; Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten.
29 Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG, ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 62.