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Vernehmlassung 2015/44: Verordnung des UVEK über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken sowie Vollzugshilfemodul «Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen - Finanzierung der Massnahmen» · 42 Seiten

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3.2.4 Anforderungen an die Gesuche

Anforderung an die Unterlagen für die Vergütung von einmaligen Kosten

Der Antragsteller erhebt sämtliche effektiven Kosten, welche in Folge der Massnahme anfallen und teilt diese gemäss den obenstehenden Grundsätzen in anrechenbare und nicht anrechenbare Kosten ein.

Zwecks Transparenz, Vergleich- und Nachverfolgbarkeit sowie zur Erleichterung der Kostenkontrolle ist durchgängig in allen Phasen der Planung und Umsetzung dieselbe Kostengliederung zu verwenden. Die Darstellung der Kostenerhebung (von der Kostengrobschätzung bis zur Kostenabrechnung) hat den branchenüblichen Anforderungen, mit Angabe des Baubeginns und Bauendes zu genügen. Insbesondere sind die einzelnen Kosten systematisch geordnet und in der für die Überprüfung nötigen Detaillierung aufzuführen8. Als Richtlinie gilt der standardisierte Baukostenplan Tiefbau (BKP-T)9 gemäss SN 506 512 mit seiner hierarchischen Gliederung (mit den drei normierten Ebenen Hauptgruppe, Elementgruppe und Element), der eine phasengerechte Genauigkeit der Kostenermittlung ermöglicht.

Die für die Auszahlung der Vergütung massgebliche Schlussabrechnung hat in ihrer Darstellung dem im Rahmen der Gesuchstellung eingereichten Kostenvoranschlag zu entsprechen und einen Vergleich der effektiven Kosten zum Kostenvoranschlag mindestens auf Ebene Elementgruppe zu enthalten. Der Gesuchsteller hat die dazugehörigen Belege während mindestens 10 Jahren zugänglich zu halten bzw. auf Aufforderung einzureichen.

Tab. 5 > Phase, Art der Kostenerhebung und Ebene des Baukostenplans Tiefbau

Phase (vgl. Verfahrensablauf Ebene des

Art der Kostenerhebung

Abb.3 Kap.7.1) Baukostenplans Tiefbau Vorstudie

(Variantenstudium Vorschlag Kostengrobschätzung Hauptgruppe Sanierungsmassnahme)

Vorprojekt

(Projektierung Sanierungs-

Kostenschätzung Elementgruppe massnahmen, Erstellung Be-

willigungsdossier)

Bauprojekt

(Gesuch um Zusicherung Kostenvoranschlag Element Entschädigung)

Revidierter Kostenvoranschlag

Kostenermittlung zum Zeitpunkt der

Ausschreibung und Realisierung auf Ba-

Umsetzung Element sis der eingegangenen Angebote, der

erteilten Werkverträge und der bereits

angefallenen Kosten

Schlussabrechnung: Kostenzusam-

Abgeschlossene Umsetzung

menstellung auf Basis der Abrech- Element (Zusammenstellung Kosten)

nungsunterlagen

Auszahlungsfristen

Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert 120 Tagen nach Einreichung der Kostenzusammenstellung beim Kanton.

8 Den Kantonen wird empfohlen, mit dem Gesuch um Zusicherung der Entschädigung die Einreichung eines vom BAFU zur Verfügung gestellten Meldeformulars mit den Angaben gemäss Art. 17dbis Abs. 1 EnV zu verlangen, welches durch den Kanton umgehend an Swissgrid und das BAFU weiterzuleiten ist.

9 CRB Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung, 2010: eBKP-T SN 506 512 Baukostenplan Tiefbau