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Vernehmlassung 2015/44: Verordnung des UVEK über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken sowie Vollzugshilfemodul «Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen - Finanzierung der Massnahmen» · 42 Seiten

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3 Finanzierung baulicher sowie

betrieblicher und anderer

wiederkehrender Massnah-

men

3.1 Überblick

Die Zielsetzungen bei der Sanierung von Wasserkraftanlagen im Bereich von

Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt und Fischgängigkeit können durch unter-

schiedliche Massnahmentypen erreicht werden: bauliche, betriebliche oder an-

dere wiederkehrende Massnahmen, welche in folgender Tabelle kurz charakte-

risiert sind. Neben den direkten Kosten baulicher sowie wiederkehrender Mas-

snahmen können diese indirekt auch Auswirkungen auf betrieblicher Ebene

haben und damit als Kostenfolge Erlöseinbussen aufweisen.

Tab. 2 > Überblick und Charakterisierung der Massnahmentypen

Beispiele von Massnah- Beschreibung Kostenfolgen Massnahmen mentyp und Auswirkungen

Einmalige direkte Kosten Schwall-Sunk Ausgleichsbecken

Konstruktive Massnahmen (inkl.

Indirekt können bauliche Mas- Rückbau Schwelle notwendiger Voraussetzungen wie

snahmen auch betriebliche

z.B. Landerwerb und Massnahmen

Bauliche Folgen haben und damit zu

zur Gewährleistung ihrer Funktions-

Massnahmen wiederkehrenden Erlöseinbus- Neubau/bauliche Optimierung

weise wie z.B. Steuerungsanlagen);

sen führen Fischaufstiegs/abstiegshilfen

Direkte Kosten können durch Rechen beim Turbineneinlauf

Belege nachgewiesen werden (Fischabstieg)

Einbau Schieberorgan

Mehrdotation für

Fischaufstiegshilfen

(wiederkehrende) künstliche Hochwasser,

Massnahmen, die direkt die Be-

Erlöseinbussen Spülungen etc.

triebsweise der Wasserkraftanlage

berühren und zu Energieminderpro- Erzeugen von Vorschwällen Die damit einhergehenden

duktion und/oder zu zeitlichen Ver- oder langsameres Zurückfahren Betriebliche Kosten (Erlöseinbussen) kön-

schiebungen der Energieproduktion der Turbinen

Massnahmen nen nicht durch Belege nach-

führen Temporäre Pegelabsenkungen gewiesen werden, sondern

zwecks Durchleitung von müssen aus der Differenz zwi-

Können bauliche Massnahmen als Geschiebe

schen Produktion ohne und

Voraussetzung haben Verringerung der Fallhöhe durch mit Sanierungsmassnahme

und den Strompreisen ermittelt Kieszugaben unterhalb Kraftwerk

werden. Verlust Fallhöhe infolge eines

„ökologischen“ Rechens

beim Turbineneinlauf

wiederkehrende Kieszugaben

direkte Kosten veränderte Bewirtschaftung von

Geschieberückhaltebecken

Andere wiederkehrende Massnah- Indirekt können widerkehrende veränderte Bewirtschaftung von Andere

men als betriebliche Massnahmen Massnahmen auch betriebli- Kiesentnahmen

wiederkehrende

che Folgen haben und damit

Massnahmen

zu Erlöseinbussen führen

Sedimentbewirtschaftung in den

Direkte Kosten können durch Stauräumen

Belege nachgewiesen werden