Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/49: Revision der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern und für Dienstleistungsaufträge · 11 Seiten

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Bestimmung 10. AGB DL / Sozialversicherungen

Der SBV weist darauf hin, dass die Bestimmung unnötig sei, da sich die Pflicht zur Anmeldung der Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen bereits aus dem Gesetz ergebe. Allerdings diene die Bestimmung der Klarheit und sei daher sinnvoll.

Bestimmung 11. AGB DL / Schutzrechte

Swissmem erachtet die Bestimmung 11.1 betreffend den Schutzrechten als zu weit gehend formuliert. Betreffend der Bestimmung 11.2 kann Swissmem nicht nachvollziehen, weshalb den Auftraggebenden ein unbeschränktes Verwendungsrecht eingeräumt werden soll und erwartet, dass diese Klausel in der Praxis regelmässig zu Diskussionen führen wird.

Die usic begrüsst die neu in der Bestimmung 11.2 vorgesehene Unterscheidung zwischen Schutzrechten, die innerhalb und ausserhalb der Vertragsausübung entstehen. Eine umfassende Erteilung des Verwendungsrechts für ausserhalb der Vertragsausübung entstandene Schutzrechte beurteilt die usic jedoch als zu weitgehend.

Die usic beantragt daher die folgende Änderung:

„11.2 Alle Schutzrechte an Arbeitsergebnissen, die Vertragsinhalt bilden und nicht im Rahmen der Vertragserfüllung entstanden sind (vorbestehende Arbeitsergebnisse), verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie erteilt der Auftraggeberin ein auf den Vertrag erfassten Gegenstand zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränktes, unkündbares Verwendungsrecht. Dieses umfasst sämtliche aktuellen und zukünftig möglichen Verwendungsarten, das Recht zur Unterlizenzierung und Abtretung sowie das Recht zur Bearbeitung.“

Bestimmung 13. AGB DL / Datenschutz und Datensicherheit

Der SBV begrüsst die Aufnahme einer solchen Klausel, da die Parteien gegenseitig verpflichtet werden, keine Daten aus laufenden Verfahren an unbeteiligte Dritte herauszugeben, insbesondere aus den Vergabeverfahren.

6. Verzeichnis der Anhörungsadressaten und -teilnehmer

Nachfolgend sind die Anhörungsadressaten und -teilnehmer mit der im vorliegenden Bericht verwendeten Abkürzung in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt:

Anhörungsadressaten und -teilnehmer Abkürzung Stellungnahme Aargauische Industrie- und Handelskammer AHIK Nein Alliancefinance Arbeitsgemeinschaft für Rechtssicherheit Nein und Stabilität

BLS AG Nein Brot für alle Nein Bundesverwaltungsgericht BVGer Nein Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau EGB Ja

Camera di commercio dell’industria e dell’artigianato del Nein cantone Ticino

Centre Patronal CP Ja

Chambre de commerce, d’industrie et des services de Ge- Nein nève

Chambre de commerce et d’Industrie du Jura Nein Chambre neuchâteloise du commerce et de l’industrie Nein Chambre vaudoise des arts et métiers CVAM Ja

Chambre vaudoise du commerce et de l’industrie CVCI Ja