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Vernehmlassung 2015/57: Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU · 102 Seiten

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d) Kontosaldo oder -wert (einschließlich des BARWERTS oder RÜCKKAUFWERTS bei

RÜCKKAUFSFÄHIGEN VERSICHERUNGS- oder RENTENVERSICHERUNGS-VERTRÄGEN) zum Ende des betreffenden Kalenderjahrs oder eines anderen

geeigneten Meldezeitraums oder, wenn das Konto im Laufe des Jahres beziehungsweise Zeitraums aufgelöst wurde, die Auflösung des Kontos;

e) bei VERWAHRKONTEN:

i) Gesamtbruttobetrag der Zinsen, Gesamtbruttobetrag der Dividenden und

Gesamtbruttobetrag anderer Einkünfte, die mittels der auf dem Konto

vorhandenen Vermögenswerte erzielt und jeweils auf das Koto (oder in Bezug auf das Konto) im Laufe des Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten

Meldezeitraums eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, sowie

ii) Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von FINANZ-VERMÖGEN, die während des Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden und für die das MELDENDE FINANZINSTITUT als Verwahrstelle, Makler,

Bevollmächtigter oder anderweitig als Vertreter für den KONTOINHABER tätig war;

f) bei EINLAGENKONTEN der Gesamtbruttobetrag der Zinsen, die während des

Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, und

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