Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/57: Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU · 12 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements und des Eidgenössischen Departements für auswärtige

Angelegenheiten über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU

1. Ausgangslage

1.1. Einleitung

Die weltweite Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist im Gefolge der Finanz- und Schuldenkrise zu einem wichtigen und breit verfolgten Anliegen der Weltgemeinschaft geworden. Am 15. Juli 2014 hat der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) verabschiedet. Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat Verhandlungsmandate zur Einführung des AIA-Standards der OECD mit Partnerstaaten verabschiedet, darunter ein Mandat, um mit der EU über die Einführung des AIA zu verhandeln. An der Plenarversammlung des Global Forum über Transparenz und den Austausch von Informationen für Steuerzwecke (Global Forum) vom 29. Oktober 2014 in Berlin haben sich fast 100 Staaten zur Einführung des neuen globalen AIA-Standards bekannt.

Mehrere Staaten haben den ersten Austausch für 2017 angekündigt, andere, darunter die Schweiz, für 2018, unter Vorbehalt des Abschlusses der nötigen Gesetzgebungsverfahren.

Die Verhandlungen mit der EU mündeten am 27. Mai 2015 in der Unterzeichnung eines Änderungsprotokolls zum bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 26. Oktober 20041. Materiell wird das bestehende Zinsbesteuerungsabkommen durch dieses Änderungsprotokoll zu einem AIA-Abkommen mit der EU umgestaltet und fast vollständig geändert.

1.2. Inhalt der Vorlage

Das revidierte AIA-Abkommen mit der EU enthält grundsätzlich drei Elemente:

- den reziproken AIA nach dem globalen Standard der OECD. Der AIA-Standard der OECD konnte ohne Abweichungen in das Abkommen aufgenommen werden. Wo der AIA-Standard der OECD dem umsetzenden Staat Wahlmöglichkeiten offenlässt, sind diese auch im Abkommen enthalten. Dadurch ist sichergestellt, dass die Schweiz diese Wahlmöglichkeiten gegenüber allen Partnerstaaten gleich ausüben und somit den AIA-Standard der OECD gegenüber allen Partnerstaaten einheitlich umsetzen kann;

- den Informationsaustausch auf Ersuchen gemäss geltendem OECD-Standard nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens von 2014 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-Musterabkommen);

- eine Bestimmung betreffend die Quellensteuerbefreiung grenzüberschreitender Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen. Diese Bestimmung wurde unverändert aus dem bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen übernommen und ist im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes.

Das Änderungsprotokoll wird ergänzt durch eine gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien, wonach ein Inkrafttreten des Änderungsprotokolls am 1. Januar 2017 angestrebt wird, wobei das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls unter dem Vorbehalt steht, dass die Genehmigungsprozesse in der Schweiz und in der EU bis dahin abgeschlossen sind. Das Änderungsprotokoll enthält zudem die nötigen Bestimmungen, um einen reibungslosen Übergang vom Zinsbesteuerungssystem zum AIA zu gewährleisten.

Als Umsetzungsgesetz für den AIA soll das am 5. Juni 2015 vom Bundesrat dem Parlament unterbreitete Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in

1 SR 0.641.926.81