Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/57: Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU · 12 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements und des Eidgenössischen Departements für auswärtige
Angelegenheiten über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU
Forderung nach Marktzugang (und Vergangenheitsregularisierung) Druck auszuüben, als relativiert.
4.4. Vergangenheitsregularisierung
Die SVP beharrt darauf, dass AIA-Abkommen nur dann mit anderen Ländern abgeschlossen werden sollen, wenn die Partnerstaaten angemessene Möglichkeiten zur Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit zur Verfügung stellen. Der VSV stellt fest, dass nur ein Teil der EU-Mitgliedstaaten steuerliche Regularisierungsprogramme kenne oder auflegen wolle. Es sei daher dafür zu sorgen, dass der Bundesrat den AIA nur mit denjenigen EU-Staaten einführen darf, welche ein angemessenes Regularisierungsprogramm zur Verfügung stellen.
Die SBVg betrachtet es als im Interesse der Partnerstaaten und des Finanzplatzes liegend, dass Kunden mit nicht-steuerkonformen Vermögen eine akzeptable Lösung der Vergangenheit erhalten. Alliancefinance, FDP, SBVg, SVP und VSPB weisen darauf hin, dass bezüglich der Regularisierung der Vergangenheit Griechenland derzeit keine akzeptablen Lösungen anbiete. Nach der VSPB bieten auch andere Länder wie Luxemburg, Estland und Kroatien keine Regularisierungsmöglichkeit. Der SGV hält das Erreichte bei der Vergangenheitsregularisierung insgesamt für ungenügend. Die CVP verlangt, dass die Vergangenheitsfrage mit allen 28 EU-Mitgliedstaaten und nicht nur mit den Nachbarstaaten der Schweiz gelöst wird.
4.5. Datenschutz und Spezialitätsprinzip
Für die SVP ist es fraglich, ob Griechenland die rechtlichen und politischen Voraussetzungen insbesondere bezüglich Vertraulichkeit der Daten für den AIA zum Zeitpunkt seiner Aktivierung erfüllen wird. Auch der SGV geht davon aus, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten den Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und Einhaltung des Spezialitätsprinzips genügen. Der VSV befürchtet erhebliche Defizite beim Vollzug des Datenschutzrechtes in den EU-
Mitgliedstaaten und fordert eine Anpassung der Vorlage im Sinne einer selektiven Einführung des AIA nur mit jenen EU-Mitgliedstaaten, welche das Datenschutzrecht der EU effektiv einhalten. Auch alliancefinance und die SBVg bringen eine Skepsis der Bankbranche bezüglich der praktischen Handhabung der Datenschutzregeln in einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum Ausdruck, auch wenn nach Auffassung der SBVg der rechtliche Rahmen zum Datenschutz in der EU für die Zwecke des AIA genügt. Alliancefinance verweist auf die Gefahr, dass in gewissen Staaten AIA-Daten missbraucht werden könnten.
Nach Auffassung der SBVg stelle eine nachweisliche künftige Nichteinhaltung der Datenschutzbestimmungen in der EU eine erhebliche Nichteinhaltung des AIA-Abkommens mit der EU dar und müsse deshalb zu einer Aussetzung des AIA mit dem anderen Land gemäss Artikel 7 des AIA-Abkommens mit der EU führen. Gleiches gelte für die praktische Einhaltung des Spezialitätsprinzips. Es sei strikte auf die Einhaltung des Datenschutzes und des Spezialitätsprinzips in der Praxis zu achten. Diese Position wird im Grundsatz auch von CP, CVP, economiesuisse, FDP und den Grünen geteilt. Im gleichen Zug wird in vielen Stellungnahmen auch auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Reziprozität hingewiesen.
Swissholdings ist der Meinung, dass die Schweiz bei der Wahl der Partnerstaaten insbesondere Wert darauf legen sollte, dass es sich um Rechtsstaaten handelt, da mit dem AIA sensible Daten übermittelt werden.
5. Weitere Kritikpunkte und Forderungen
5.1. Forderungen und Hinweise der Kantone zu den Rahmenbedingungen der Um-
setzung des AIA und zum AIA-Abkommen mit der EU
Die FDK fordert generell im Zusammenhang mit der Umsetzung des AIA