Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/57: Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU · 12 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements und des Eidgenössischen Departements für auswärtige

Angelegenheiten über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU

der Artikel 9 des Abkommens an die Mutter-Tochter-Richtlinie der EU angepasst wird4. Die FDK begrüsst die Vorlage ebenfalls. Die KdK verzichtet auf eine materielle Stellungnahme.

Von den eingeladenen 12 politischen Parteien haben 6 Stellung genommen. BDP, CVP, FDP, Grüne und SP stimmen der Vorlage zu. Die SVP lehnt die Vorlage grundsätzlich ab.

Von den 18 Verbänden und Organisationen, die eine materielle Stellungnahme eingereicht haben, befürworten 13 die Vorlage (ASIP, CP, economiesuisse, EXPERTsuisse, FER, KV Schweiz, SAV, SBVg, SGB, SwissHoldings, Travail.Suisse, VAV, VSPB) und 5 lehnen sie ab (Alliancefinance, CC-TI, FTAF, SGV, VSV).

3.2. Kritikpunkte und Forderungen im Überblick

Die wichtigsten Kritikpunkte und Forderungen der Vernehmlassungsteilnehmenden beziehen sich auf die Themen Einbettung des AIA-Abkommens mit der EU, „Level Playing Field“ gegenüber Konkurrenzfinanzplätzen, Marktzugang, Vergangenheitsregularisierung sowie Datenschutz und Spezialitätsprinzip. Verschiedene Kritikpunkte und Forderungen werden dabei sowohl von Gegnern als auch von grundsätzlichen Befürwortern des AIA-Abkommens mit der EU vorgebracht.

Einbettung des AIA-Abkommens mit der EU: Bezüglich Einbettung des AIA-Abkommens mit der EU wird kritisiert, dass es nicht in den Rahmen des angestrebten Gesamtpaketes zur Erneuerung und Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen mit der EU eingebettet sei bzw. dass keine Verknüpfung von Dossiers stattgefunden habe (CVP, VSV). Die Gegner des AIA-Abkommens mit der EU sind grundsätzlich der Meinung, dass der AIA nicht mit der gesamten EU, sondern mit einzelnen Mitgliedstaaten zu vereinbaren sei, um so Gegenforderungen besser durchsetzen zu können (Alliancefinance, FTAF, SGV, SVP). Der bessere Austausch von Steuerinformationen auch mit Schwellen- und Entwicklungsländern wird nur vereinzelt gefordert (Grüne, SP), insgesamt wird das Festhalten an den durch den Bundesrat definierten Kriterien bei der Umsetzung des AIA unterstützt.

„Level Playing Field“ gegenüber Konkurrenzfinanzplätzen: In den Stellungnahmen kommen Bedenken zum Ausdruck, dass die Schweiz den AIA mit Staaten einführt, mit welchen die Konkurrenzfinanzplätze keinen AIA vereinbaren und dass so das Prinzip der gleichen Bedingungen für alle internationalen Finanzplätze verletzt wird (CC-TI, FTAF, SBVg, SP, SVP,

VAV, VSPB, VSV). Da die EU nur ein Mandat habe, den AIA mit der Schweiz, Monaco, Andorra, San Marino und Liechtenstein zu verhandeln, wird befürchtet, dass die Schweiz als einziger Finanzplatz mit den EU-Mitgliedstaaten den AIA ab dem 1. Januar 2017 umsetzt

(VSPB). In diesem Zusammenhang wird auch die Verzögerung der Ratifikation gefordert (VAV).

Marktzugang: Die Situation beim Marktzugang wird von mehreren Vernehmlassungsteilnehmenden als unbefriedigend kritisiert (Alliancefinance, CP, BDP, CVP, FDK, FDP, FTAF, Kantone, SBVg, SGV, SVP, VAV, VSPB), auch wenn vereinzelt auf die Verbindung der Marktzugangsfrage zum Personenfreizügigkeitsdossier hingewiesen wird. Es wird verschiedentlich gefordert, dass den Verhandlungen über den Marktzugang hohe Priorität eingeräumt werden müsse (economiesuisse, SBVg, VAV). Die Gegner des AIA-Abkommens mit der EU sehen die nachhaltige Sicherung des Marktzugangs als Voraussetzung für die Gewährung des AIA

4 Richtlinie 2011/96 des Rates vom 30. November 2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, ABl. L 345 vom 29.12.2011, S.8.