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Vernehmlassung 2015/58: Konzeptbericht Mobility Pricing · 68 Seiten

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N511-1025

Schwere Personenwagen (>3,5t)

Schwere Personenwagen sind Motorwagen für Personentransporte und unterstehen der pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA). 2013 waren in der Schweiz insgesamt 11 05461 schwere Personenwagen zugelassen.

Leichte Sachentransportfahrzeuge (<3,5t)

Im Jahr 2013 waren in der Schweiz insgesamt 318 629 leichte Sachentransportfahrzeuge (Lieferwagen und leichte Sattelmotorfahrzeuge) zugelassen.

Schwere Sachentransportfahrzeuge (>3,5t)

Im Jahr 2013 waren in der Schweiz insgesamt 233 13162 schwere Sachentransportfahrzeuge zugelassen.

Schwere Sachentransporte unterstehen der LSVA. Sie wird für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger erhoben, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen, dem Gütertransport dienen und im In- oder Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren. Ausnahmen bestehen für schwere Wohnmotorwagen (Wohnmobile/Camper) und Wohnanhänger (Caravans), Fahrzeuge für den Personentransport (Gesellschaftswagen, Car), Traktoren und Motorkarren, Motorfahrzeuge von Schaustellern und Zirkussen und andere Motorfahrzeuge für den Sachentransport mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Für diese Fahrzeugarten wird die PSVA erhoben.

Motorräder

Im Jahr 2013 waren in der Schweiz insgesamt 687 990 Motorräder zugelassen. Zudem wird der Bestand an Motorfahrrädern63 auf etwa 175 000 geschätzt.

Langsamverkehr

Beim Langsamverkehr handelt es sich um eine Fortbewegung, die durch menschliche Muskelkraft erfolgt. Es ist eine Bewegung zu Fuss, auf Rädern oder Rollen.

Tarifgestaltung

In der Praxis sind die Mautsysteme in aller Regel gemischter Natur, d.h. eine Kombination aus den nachgenannten Möglichkeiten der Gebührenerhebung. So weist z.B. die Stockholm City Maut Differenzierungen nach Zeit auf, währenddessen bei der LSVA u.a. das Gewicht und die Emissionsklasse eine Rolle für die Gebührenerhebung spielen.

Objektgebühr

Beschreibung: Für die Benutzung einer bestimmten Strecke (z.B. Tunnel, Brücke, Strassenabschnitt), wird eine Gebühr erhoben.

Hauptziel: Die Finanzierung, wobei je nach Ausgestaltung nur der Bau, der Unterhalt, der Betrieb, alle Elemente oder Kombinationen dieser Elemente über die Gebühreneinnahmen finanziert werden können.

Sonstiges: Als eine spezifische Ausgestaltung einer Objektgebühr gilt das Value Pricing. Hier wird eine separate Spur ausgeschieden oder eine zusätzliche Spur gebaut, welche nur gegen Bezahlung einer Gebühr befahren werden darf (z.B. Express Lanes in den USA).

Beispiele: Tunnel Grosser Sankt-Bernhard, Öresund-Brücke (Kopenhagen-Malmö)

Pauschalabgabe/Flatrate

Beschreibung: Unter einer Pauschalabgabe/Flatrate versteht man die Abrechnung einer Leistung zu einem festen Preis innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, unabhängig von tatsächlicher Dauer oder Häufigkeit der Nutzung. Die Pauschalabgabe/Flatrate wirkt pro gefahrenem Kilometer degressiv. Je

61 schwere Motorwagen, Gesellschaftswagen, Gelenk- und Trolleybusse.

62 Lastwagen, landwirtschaftliche Traktoren und Motor- und Arbeitskarren, schwere Sattelschlepper.

63 Inkl. sämtliche E-Bikes, die ein Motorfahrrad-Kontrollschild benötigen.