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Vernehmlassung 2015/58: Konzeptbericht Mobility Pricing · 68 Seiten

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N511-1025

Beispiel: Electronic Road Pricing Singapur, The 495 Express Lanes, Virginia, USA

Emissionsstufe

Beschreibung: Für unterschiedliche Emissionsstufen (Schadstoffe, Lärm, CO2) werden differenzierte Gebühren erhoben (beispielsweise Euro-Kategorie).

Hauptziel: Nachhaltigkeit und Finanzierung

Beispiele: Die LSVA Schweiz (Mischform)

Gewicht/Achsenzahl

Beschreibung: Je nach Gewicht und/oder Achsenzahl werden unterschiedliche Gebühren erhoben.

Hauptziel: Nachhaltigkeit und Finanzierung

Beispiele: Die LSVA Schweiz (Mischform), wobei das zulässige Gesamtgewicht und nicht das effektive Gewicht des Fahrzeugs als Bemessungsgrundlage dient.

Kompensation

Vignette

1985 hat die Schweiz die Vignettenpflicht für die Benützung der Nationalstrassen 1. und 2. Klasse eingeführt. Seither berechtigt der Kauf eines Vignettenklebers während eines Jahres zum Befahren der abgabepflichtigen Nationalstrassen. Die Vignettenpflicht besteht für alle Fahrzeuge, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Bei der Einführung kostete die Vignette 30 Franken. 1995 wurde der Preis teuerungsbedingt auf 40 Franken angehoben.

Der Vollzug obliegt der eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). 2013 betrugen die Nettoeinnahmen der Nationalstrassenabgabe 356 Millionen Franken. Die Erhebungskosten der Zollverwaltung lagen bei 9 Millionen Franken.

Setzt man den Bruttoertrag von gut 365 Millionen Franken ins Verhältnis zu den rund 26 Milliarden Fahrzeugkilometern66, die im Jahr 2013 auf Nationalstrassen gefahren wurden, entspricht dies einer durchschnittlichen Abgabe von rund 1,35 Rappen pro Kilometer. Allerdings ist die Streuung zwischen den Schweizer Fahrzeugen, welche die Autobahnen das ganze Jahr hindurch benutzen und ausländischen Fahrzeugen, die nur gelegentlich die Autobahnen benützen, sehr gross. Das heutige Erhebungssystem ist undifferenziert bezüglich zeitlicher Nutzung der Nationalstrassen und birgt ein erhebliches Missbrauchspotenzial, da die Vignettenpflicht praktisch nur an den Autobahnzollämtern kontrolliert werden kann und auch dort infolge Personalmangels nur mit Einschränkungen. Im Zeitalter der elektronischen Bahn- und Flugbillette wirkt der Vertrieb der Klebevignette antiquiert.

Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag

Die Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschlag werden von der EZV erhoben. Sie sind die ergiebigsten Finanzquellen im Bereich Verkehr. Im Jahr 2013 wurden 2,95 Milliarden Franken aus Mineralölsteuern und 1,97 Milliarden Franken aus dem Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen (ausgenommen Flugtreibstoffe) eingenommen. Die Hälfte der Einnahmen aus der Mineralölsteuer fliesst nicht zweckgebunden in den allgemeinen Bundeshaushalt.

Treibstoffabgaben haben den Vorteil, dass sie auf eine sichere und einfache Art erhoben werden können, «wer mehr Kilometer fährt, bezahlt mehr Abgaben» und «je höher der spezifische Treibstoffverbrauch ist, desto höher fallen die Abgabe pro Kilometer aus». Die Treibstoffabgaben eignen sich dennoch nicht bzw. nur sehr beschränkt für die Beeinflussung der Verkehrsnachfrage, denn Treibstoffabgaben sind «unintelligent», d.h. es können nicht nach Strassenkategorie, Zeitpunkt oder Ort der Fahrt differenzierte Tarife unterschieden werden.

Weil Mineralölsteuern nur an Tankstellen im Inland erhoben werden können, sind bei der Festsetzung der Steuerhöhe zudem enge Grenzen gesetzt. Starke Benzinpreiserhöhungen führen umgehend zu einem Minderkonsum im Inland, weil Touristen und ausländische Grenzpendler nicht mehr in der

66 Verkehrsentwicklung und Verfügbarkeit der Nationalstrassen, ASTRA, Jahresbericht 2013.