Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/59: Änderung der Vernehmlassungsverordnung · 13 Seiten
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1 Ausgangslage
Die eidgenössischen Räte haben am 26. September 2014 eine Änderung des Vernehmlassungsgesetzes (VlG; SR 172.061) angenommen (BBl 2014 7267). Als Folge der Gesetzesänderung ist auch die darauf abgestützte Vernehmlassungsverordnung (SR 172.061.1) anzupassen. Die Revisionsarbeiten wurden im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Einbezug von Vertretungen der Konferenz der Kantonsregierungen sowie von zwei Kantonen durchgeführt.
Der Entwurf zur Änderung der Vernehmlassungsverordnung regelt wie bisher den konkreten Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sind die folgenden:
Jede Vorlage wird vor Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens von der Bundeskanzlei
auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und auf Vollständigkeit geprüft. Die Bundeskanzlei ist auch dann zu konsultieren, wenn nach Artikel 3a des revidierten Vernehmlassungsgesetzes auf eine Vernehmlassung verzichtet werden soll (neuer Art. 4a der Vernehmlassungsverordnung).
Die Bundesverwaltung soll durch eine Ergänzung der Regierungs- und Verwaltungsorga-
nisationsverordnung (RVOV) dazu verpflichtet werden, bei der Erarbeitung eines Vorentwurfs die Kantone zur Prüfung von Vollzugsfragen einzubeziehen (neuer Art. 15a RVOV). Damit wird der Empfehlung einer Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone, die sich mit Massnahmen zur Verbesserung der Umsetzung des Bundesrechts durch die Kantone befasste, Rechnung getragen.
Im Übrigen werden im Verordnungsentwurf punktuelle Anpassungen an die Gesetzesänderung vorgenommen.
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 die Bundeskanzlei beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Vernehmlassungsverordnung durchzuführen. Damit wird einem nachdrücklich geäusserten Begehren der Konferenz der Kantonsregierungen Rechnung getragen. Die Vernehmlassung dauerte bis am 23. Oktober 2015.
2 Eingegangene Stellungnahmen
Insgesamt gingen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens 41 Stellungnahmen ein. Es äusserten sich 18 Kantone (inkl. KdK1), 3 politische Parteien, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 5 Dachverbände der Wirtschaft, 1 ausserparlamentarische Kommission sowie 11 weitere interessierte Kreise. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen befindet sich im Anhang. Alle Stellungnahmen sind unter folgendem Link elektronisch abrufbar: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2015.html
3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
3.1 Überblick
Der in die Vernehmlassung gegebene Entwurf zur Änderung der Vernehmlassungsverordnung wird im Grundsatz begrüsst. Ein grosser Teil der Stellungnehmenden hat jedoch Anregungen oder Änderungsanträge zur Vorlage angebracht. Die am häufigsten aufgenommenen Themen sind:
1 Die KdK hat eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone erarbeitet. In den meisten Eingaben der Kantone wird (teilweise mit zusätzlichen Ausführungen) auf diese Stellungnahme verwiesen.